Neben der Bearbeitung von Projekten, der Unterstützung bei besonderen Kontrollen, der Betreuung der baden-württembergischen Landeskontaktstelle für das europäischen Warn- und Kooperationsnetzwerk (ACN) und der Erteilung der Kennnummer in Bezug auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) umfasst die Arbeit des LKL BW noch zahlreiche weitere Aktivitäten.
Weitere Aktivitäten
Gemeinsame Projektgruppe Vernetzung Kontrolleinheiten
Damit bundesweit die Zusammenarbeit bei Kontrolltätigkeiten optimiert und der gegenseitige Austausch der überregionalen Einheiten in den einzelnen Bundesländern intensiviert werden kann, rief die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) im November 2016 die Projektgruppe Vernetzung Kontrolleinheiten ins Leben. Aufgaben dieser Projektgruppe sind die Entwicklung gemeinsamer Standards und Vorgehensweisen, die Optimierung länderübergreifender Kontrolltätigkeiten und die Durchführung gemeinsamer Kontrollprojekte.
Die Projektgruppe setzt sich aus Vertretern der interdisziplinären Kontrolleinheiten in Deutschland und anderen Ländervertretern zusammen. Das LKL BW beteiligt sich aktiv an der Zusammenarbeit im Rahmen der Projektgruppe.
Elektronische Checkliste
Umsetzung des Fragenkatalogs "Checkliste" in elektronische Form
Das LKL BW hat für Betriebskontrollen eine "Checkliste" erstellt. Dabei handelt es sich um einen standardisierten Fragenkatalog, mit dessen Hilfe durchgeführte Kontrollen vergleichbar gemacht werden können. Der Fragenkatalog wurde auf Basis des auf Bundesebene eingesetzten Kontrollpunkt- und Verstoßartenkataloges erstellt.
Die Checkliste wurde in eine elektronische Anwendung überführt. Diese elektronische Checkliste wird während der Kontrolle am Tablet ausgefüllt und mit Fotos und fachlichen Bewertungen ergänzt. Berichte und Statistiken werden ebenfalls direkt in der Anwendung erstellt. In diesem Projekt arbeitet das LKL BW mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kontrolleinheiten in Deutschland zusammen, die ebenfalls die elektronische Checkliste verwenden.
Frühwarnsystem zur risikoorientierten Lebensmittelüberwachung „ISAR“
Im Jahr 2020 entwickelte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München das System ISAR (Import Screening for the Anticipation of Food Risks), um anhand von Daten der Deutschen Außenhandelsstatistik zum Import frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen, die auf Gesundheitsrisiken oder Betrugspotential (Food Fraud) hinweisen könnten. Das LGL wertet diese Daten monatlich aus und übermittelt potenziell relevante Sachverhalte zur Priorisierung an die benannten Ansprechpartner der Länder. Die Themen mit der höchsten Priorisierung werden dann weiter recherchiert und in einer monatlichen Runde diskutiert.
Die Ergebnisse der Auswertungen fließen zum Teil in den jährlichen Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) ein und dienen als Grundlage für mögliche weitere Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder. Seit Januar 2023 ist das LKL BW als Koordinierungsstelle für Baden-Württemberg sowie als Mitglied in der Projektgruppe ISAR der LAV-Arbeitsgruppe ALB an dem Projekt beteiligt.
Betreuung der Landesplattform zu Veröffentlichungen von Informationen zu Grenzwertüberschreitungen oder Verstößen
Seit April 2023 ist das neue baden-württembergische Portal zu Veröffentlichungen von Informationen nach § 40 Absatz 1a des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches aktiv. Das LKL BW ist für die Administration und den Benutzersupport zuständig.
Nach § 40 Absatz 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens über
- Überschreitungen festgelegter Grenzwerte / Höchstgehalte / Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) oder
- das Vorhandensein eines nach Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs in dem Lebensmittel oder Futtermittel oder
- alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 € zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist und deswegen gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist,
unverzüglich zu informieren.
Die Ergebnisse amtlicher Kontrolltätigkeit nach dieser Vorschrift werden landesweit auf www.verbraucherinfo-bw.de veröffentlicht.
Weitergabe von Lebensmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Die zentrale Anlaufstelle wurde im Dezember 2022 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) als Ansprechstelle für Vereine und Organisationen zur Lebensmittelrettung, Behörden und Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Weitergabe von Lebensmitteln. Die Stelle ist an das LKL BW angegliedert und steht vorerst bis Ende 2025 zur Verfügung. Sie verfügt über keine behördlichen Kompetenzen, die Beratung steht im Vordergrund. Diese findet in enger Zusammenarbeit mit dem MLR statt.
Ihre Fragen und Anliegen können Sie über die E-Mail-Adresse an uns richten: lebensmittel-retten@lgl.bwl.de.
Weitere Aufgaben sind u. a. die Erarbeitung von Hilfestellungen in Form von Informationsangeboten. Im Nachgang zu mehreren Online-Informationsveranstaltungen zum Thema „Lebensmittel retten – ja, aber sicher“ wurde ein Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) rund um die Weitergabe von Lebensmitteln erstellt.
Weitere Informationen zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung finden Sie unter www.lebensmittelretter-bw.de.
Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im gesundheitlichen Verbraucherschutz
Seit Gründung des LKL BW engagieren sich die Mitarbeitenden des LKL BW in der Aus- und Weiterbildung. Sie geben ihr Wissen in den Bereichen Gute Herstellungspraxis, Kosmetik und Bedarfsgegenstände, HACCP, Rückverfolgbarkeit und Mikrobiologie an die Auszubildenden im gesundheitlichen Verbraucherschutz weiter. Sie unterrichten Amtstierärzte/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, amtliche Fachassistenten/innen und Verterinärhygienekontrolleure/innen.
Des Weiteren unterstützen sie die Weiterbildung der Lebensmittelchemiker/innen im Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern. Die Vorlesungen und Übungen werden auf die beruflichen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Zuhörer ausgerichtet und mit Beispielen aus der aktuellen Kontrollpraxis anschaulich gestaltet.