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Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak und Tabakerzeugnisse

Das LKL BW unterstützt die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden auf Anfrage bei Kontrollen von Betrieben in den Bereichen Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak und Tabakerzeugnisse und führt zudem projektbezogene Kontrollen in diesen Bereichen durch. Das LKL BW arbeitet dabei auch mit den Sachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter zusammen


Abbildung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Bedarfsgegenstände

Der Begriff Bedarfsgegenstände umfasst eine sehr weite Produktgruppe von Lebensmittelverpackungen über Kochgeschirr, Spielzeug und Kleidung bis hin zu Reinigungs- und Pflegemitteln. Am ehesten kann man Bedarfsgegenstände als Gegenstände des täglichen Bedarfs, mit denen der Mensch intensiver in Kontakt kommt, beschreiben.

Der Schwerpunkt des LKL BW liegt auf Bedarfsgegenständen, die in direktem oder indirektem Kontakt mit Lebensmitteln stehen, den sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenständen, die auch als Lebensmittelkontaktmaterialien bekannt sind. Sie dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe an Lebensmittel abgeben, den Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen und keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel herbeiführen.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersucht und beurteilt amtliche Proben von Bedarfsgegenständen. 

Kosmetika

Abbildung von Kosmetik Flaschen, Tigel, Tuben

Nach der Definition der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) sind kosmetische Mittel:

"Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen."

Gemäß Art. 3 der EU-Kosmetikverordnung müssen die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein.

Neben der Sicherheit prüft die Überwachung bei kosmetischen Mitteln beispielsweise auch, ob getroffene Werbeaussagen belegt werden können. Es dürfen weder Bilder noch Formulierungen verwendet werden, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die das Produkt nicht besitzt. Dies gilt sowohl bei der Kennzeichnung, der Bereitstellung auf dem Markt und der Werbung für kosmetische Mittel.

Das CVUA Karlsruhe untersucht und beurteilt amtliche Proben von kosmetischen Mitteln.

Tabak und Tabakerzeugnisse

Im Tabakrecht sind Rechtsvorgaben für Tabakerzeugnisse und die sogenannten verwandten Erzeugnisse enthalten. Ein Tabakerzeugnis ist ein Erzeugnis, das konsumiert werden kann und das, auch teilweise, aus genetisch verändertem oder genetisch nicht verändertem Tabak besteht. Tabakerzeugnisse können geraucht, gekaut, geschnupft oder oral konsumiert werden. Zu den Rauchtabakerzeugnissen gehören Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Tabak zum Selbstdrehen, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak. Zur Produktgruppe der rauchlosen Tabakerzeugnissen gehören Kautabak, Schnupftabak oder Tabak zum oralen Konsum.

Zu den verwandten Erzeugnissen zählt man elektronische Zigaretten einschließlich E-Shishas sowie Nachfüllbehälter (E-Liquids) und die sogenannten pflanzlichen Raucherzeugnisse. Diese enthalten keinen Tabak und basieren auf Pflanzen, insbesondere Kräutern oder Früchten., wie z. B. Kräuterzigarren.

Das Tabaklabor im CVUA Sigmaringen ist das Zentrallabor für die Untersuchung und Beurteilung von Tabak und Tabakerzeugnissen in Baden-Württemberg. Das CVUA Sigmaringen überprüft, ob von den amtlichen Proben die rechtlichen Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.

Die Überprüfung der Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bildet den Schwerpunkt der Kontrollen des LKL BW.