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Unsere Aufgaben

Die Arbeit des Landeskontrollteams Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg hat drei Schwerpunkte:

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen
  • Vernetzung von Kontrollen
  • Durchführung besonderer Kontrollen

Zudem übernimmt das LKL BW noch viele weitere Aufgaben und Aktivitäten.


Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen

  • Unterstützung bei der Aufklärung in Krisenfällen und bei nach Ausmaß und Gefährdungspotential besonderen Sachverhalten
  • Unterstützung bei der Aufklärung größerer, auch länderübergreifender Betrugsfälle im Lebensmittelbereich
Blaues Männchen, das den letzten Dominostein hält.

In diesen Fällen unterstützt das LKL BW in Rücksprache mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die zuständigen Lebensmittel- oder Futtermittelüberwachungsbehörden. Dabei kann die Unterstützung auch vor Ort erfolgen, das heißt in der Behörde oder im Betrieb. Alternativ unterstützt das LKL BW die Arbeit von Krisenstäben oder übernimmt spezielle Aufgaben, um die anderen Behörden zu entlasten. Konkret kann es sich dabei beispielsweise um die Durchführung von Kontrollen, Überprüfung von Dokumenten, Aufbereitung von Informationen oder Erarbeitung spezieller Kontroll- oder Probennahmepläne handeln. Mit seiner speziellen Expertise, Überregionalität und Vernetzung trägt das LKL BW konstruktiv zur zeitnahen Aufklärung bei.

Vernetzung von Kontrollen

  • Vernetzung von Kontrollen an den Schnittstellen zwischen Fach- und Rechtsbereichen
  • Vernetzung mit den zentralen Kontrolleinheiten anderer Bundesländer
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen allen an den betrieblichen Kontrollen in Baden-Württemberg beteiligten Stellen
Paragraphen in schwarz, rot und gold.

Zwischen Fach- und Rechtsbereichen
Das LKL BW ist aufgrund seiner Interdisziplinarität besonders qualifiziert, um Kontrollen produktübergreifend an den Schnittstellen von Rechtsbereichen durchzuführen. In Kombination mit der überregionalen Ausrichtung können dadurch landesweite Tendenzen in der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorgaben an derartigen Grenzbereichen ermittelt werden. Solche Schnittstellen zwischen Rechtsbereichen existieren beispielsweise zwischen dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Weitere Schnittstellen gibt es zu tierischen Nebenprodukten, Tierschutz/Tiergesundheit, Arzneimitteln, Gesundheitsschutz und Produktsicherheit.

Zwei Männchen sitzend auf rotem Paragraph-Zeichen.

Mit den Kontrolleinheiten anderer Bundesländer
Anonymisierte Erkenntnisse aus Kontrollen sowie Kontrollergebnisse tauscht das LKL BW mit anderen bundesweit bestehenden Kontrolleinheiten aus. Auf diese Weise ist das LKL BW daran beteiligt, die Überwachungstätigkeit bundesweit zu optimieren. Auf Initiative der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz wurde eine gemeinsame Projektgruppe „Vernetzung Kontrolleinheiten“ gegründet. Ihr gehören die zentralen Kontrolleinheiten der jeweiligen Bundesländer an.

Darstellung eines Vortrags mit Figuren.

Innerhalb Baden-Württembergs
Anonymisierte Erkenntnisse aus den Projekten und der Zusammenarbeit gibt das LKL BW innerhalb von Baden-Württemberg weiter. Beispielsweise verfasst das LKL BW regelmäßig Berichte für andere an der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung beteiligte Stellen. Es stärkt so das Zusammenwirken der beteiligten Behörden. Zudem stellt das LKL BW der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) Dozentinnen und Dozenten für die Aus- und Fortbildung der in diesen Behörden tätigen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.

Durchführung besonderer Kontrollen

  • Durchführung besonderer Betriebsbesuche als vertiefte und systematische Prüfung komplexer Systeme vor allem
    in größeren, überregionalen Unternehmen
Lupe über Dokument.

Das LKL BW ist darauf spezialisiert, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, in größeren, überregionalen Betrieben umfassende Kontrollen durchzuführen. Bei solchen Kontrollen können komplexe Systeme oder Auffälligkeiten, die eine weitreichende Bedeutung haben, mit der erforderlichen Tiefe überprüft werden. Für jede Kontrolle kann so der vorliegende Sachverhalt individuell geprüft werden. Derartige Kontrollen können beispielsweise anlassbezogen vom zuständigen Fachministerium (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) beauftragt oder auch von der zuständigen Behörde direkt beim LKL BW angefragt werden. 


Weitere Aufgaben

Die Arbeit des LKL BW umfasst neben den oben genannten Schwerpunkten noch zahlreiche weitere Aktivitäten. Unter anderem bildet das LKL BW die baden-württembergische Landeskontaktstelle für das europäische Warn- und Kooperationsnetzwerk (ACN) und ist für die Vergabe der Kennnummern in Bezug auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) verantwortlich.


Landeskontaktstelle Baden-Württemberg

  • Landeskontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF)
  • Landeskontaktstelle für Lebensmittelbetrug und Amtshilfe (AAC)

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) wird von der Europäischen Kommission betrieben und in allen EU-Mitglieds- sowie assoziierten Staaten genutzt. Es sichert rund um die Uhr den schnellen behördeninternen Informationsfluss über unsichere Lebensmittel, Lebensmittelkontaktmaterialien und Futtermittel. Die rasche Mitteilung über RASFF ermöglicht den angeschlossenen Staaten eine unmittelbare Reaktion zum Schutz der eigenen Bevölkerung.

Das AAC-System für Lebensmittelbetrug und Amtshilfe wird ebenfalls von der Europäischen Kommission betrieben und ist dem RASFF-System sehr ähnlich. Die Informationen, die hier ausgetauscht werden, betreffen Verbrauchertäuschungen und Übervorteilung im Sinne eines sogenannten Lebensmittelbetrugs. Außerdem können über das AAC-System auch Bitten um Amtshilfen zwischen den angeschlossenen Staaten ausgetauscht werden.

Für beide Systeme ist das LKL BW die sogenannte Landeskontaktstelle. Es prüft für alle eingehenden Meldungen, ob Baden-Württemberg betroffen ist. In diesen Fällen gibt das LKL BW die Meldung umgehend an die zuständigen Behörden weiter. Umgekehrt pflegt es Meldungen von Baden-Württemberg in das System ein und trägt somit zur intakten Informationskette bei. Diese Funktion der Landeskontaktstelle passt gut zu den anderen Aufgaben des LKL BW, da es dadurch fortlaufend über aktuelle Vorkommnisse informiert ist. Diese Erkenntnisse nutzt das LKL BW unmittelbar im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung des vorbeugenden Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg.

Mehr zur Funktion des LKL BW als Landeskontaktstelle Baden-Württemberg erfahren Sie hier.


Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Die Kennzeichnungspflicht gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind jetzt aufgefordert, zeitnah die Haltung in einer Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt.

In Baden-Württemberg ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Erteilung der Kennnummer für die Haltungsform.