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Laufende Projekte (2026/2027)

Hier finden Sie weitere Informationen zu laufenden Projekten des LKL BW.


Herkunft und Echtheit von Honig

Honigglas

Honig ist eines der ältesten, naturbelassenen Süßungsmittel und steht bis heute in vielen deutschen Haushalten als beliebtes Lebensmittel auf dem Speiseplan. Der Bedarf an Honig in Deutschland kann von den einheimischen Imkern nicht gedeckt werden. Deshalb wird ein Großteil des Honigs importiert. Die meisten Importhonige werden aus der Ukraine, Argentinien, Mexico und China als Rohware in Fässern von Honigabfüllbetrieben eingekauft und verkaufsfertig im Einzelhandel angeboten. Das Gold der Bienen, wie Honig zuweilen auch genannt wird, ist aber auch eines der Lebensmittel, das immer wieder im Zusammenhang mit Produktverfälschungen genannt wird. Dabei wird Zuckersirup industriell so hergestellt, dass dieser im Gemisch mit Honig nur schwer nachzuweisen ist und der Honig so gestreckt werden kann.

Im Projekt „Rückverfolgbarkeit zur Herkunft und Echtheit von Honig“ wird der Fokus auf Betriebe gelegt, die Honig importieren und abfüllen. Zudem werden Betriebe kontrolliert, die Honig als Rohstoff einsetzen. Im Rahmen des Projekts werden durch die zuständigen Überwachungsbehörden Proben erhoben und durch das Zentrallabor für Honig am CVUA Freiburg untersucht. Die Untersuchungsziele sind die Überprüfung der Honige auf die regionale bzw. nationale Herkunft, auf die trachtspezifische Echtheit sowie auf Nachweis einer Verfälschung der Honige z. B. mit Fremdzucker. Zudem wird die Kennzeichnung der Proben geprüft. Die regionalen, trachtspezifischen Honige dienen darüber hinaus der Erweiterung der Datenbank am CVUA Freiburg.

Herkunft und Echtheit von Spargel und Erdbeeren

Spargel

Die regionale Herkunft von Lebensmitteln spielt für Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung zunehmend eine wichtige Rolle. Besonders saisonale Produkte wie Spargel und Erdbeeren erzielen vor allem zu Beginn der Erntesaison hohe Preise. Aufgrund der großen Nachfrage, der begrenzten Verfügbarkeit und deutlicher Preisunterschiede besteht besonders in dieser Phase ein erhöhtes Risiko für Täuschungen entlang der Lieferkette, insbesondere durch falsche Herkunftsangaben, bei denen Ware aus dem Ausland oder aus anderen Regionen als regionale Ware ausgegeben wird. Ziel dieses Projektes ist es, mit den entnommenen Referenzproben die Datenbank der Stabilisotopenwerte des CVUA Freiburg jährlich zu aktualisieren und durch die entnommenen Planproben und Kontrollen der Rückverfolgbarkeit den Handel zu überwachen.

Zusätzlich werden die Warenströme ausgehend vom Großmarkt zum Handel, sowie vom Marktstand zurück bis zum Erzeuger kreisübergreifend kontrolliert. Dazu werden die Lieferpapiere im Rahmen der Rückverfolgbarkeit erhoben und zum Erzeuger bzw. bis zum Verkauf an den Endkunden verfolgt und die Kennzeichnung überprüft.

Die Ergebnisse aus dem Jahr 2025 können unter folgendem Link abgerufen werden:

CVUA Freiburg | Regional und saisonal genießen: Stimmt die Herkunftsangabe bei Spargel?

Überprüfung der Rückverfolgbarkeit von Hühnereiern und deren Vermarktung hinsichtlich der Haltungsform und regionaler Bewerbung

Die Haltungsform von Legehennen sowie die regionale Herkunft von Hühnereiern stellen wesentliche Kaufkriterien für Verbraucher dar und haben einen direkten Einfluss auf den Marktpreis. Aufgrund der teils erheblichen Preisunterschiede zwischen den Haltungsformen und der steigenden Nachfrage nach regional erzeugten Eiern besteht ein erhöhtes Risiko der Irreführung durch falsche Angaben zur Haltungsform oder Herkunft.

Dieses Projekt des LKL BW wird gemeinsam mit den für die EU-Vermarktungsnormen für Eier zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Regierungspräsidien, dem Schwerpunktlabor für Eier und Eiprodukte des CVUA Freiburg und den örtlich zuständigen Überwachungsbehörden durchgeführt.

Der Schwerpunkt der Betriebskontrollen liegt auf der Überprüfung der Dokumentation der Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf die regionale Herkunft der Eier und die Haltungsform der Hühner. In den Eierpackstellen wird geprüft, welche Maßnahmen zur Vermeidung des Risikos des Vermischens und Vertauschens von Eiern getroffen werden. Hinsichtlich der Herkunft der Eier untersucht das CVUA Freiburg mittels Stabilisotopenmassenspektrometrie die in den Ställen entnommenen Proben.

Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen

Tabakschmuggel ist eines der häufigsten Delikte im Bereich der Steuer- und Zolldelikte. Die Auswirkungen von Tabakschmuggel sind weitreichend. Die illegalen Tabakerzeugnisse untergraben den ungehinderten Verkehr legaler Produkte, die gesundheitspolitischen Maßnahmen und den Schutz, den die Rechtsvorschriften zur Eindämmung des Tabakkonsums bieten. Zudem stellt der illegale Tabakschmuggel eine wichtige Einnahmequelle für die organisierte Kriminalität dar. Die rechtlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen haben das Ziel, den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen zu unterbinden.

Gemäß den Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie (RL 2014/40/EU) müssen Packungen von Tabakerzeugnissen in der gesamten EU rückverfolgbar und mit einem individuellen Erkennungsmerkmal ausgestattet sein. Das individuelle Erkennungsmerkmal ist ein fälschungssicherer Code auf Tabakverpackungen, der die lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Produkts vom Hersteller bis zum Einzelhandel erfasst. Alle Warenbewegungen, z. B. Eintreffen, Aggregation, Versand oder Umladen, werden in einer EU-Datenbank erfasst.

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsbehörden und dem CVUA Sigmaringen konnten erfreulicherweise bei den zahlreichen Kontrollen und über 100 untersuchten Proben bisher noch keine Unregelmäßigkeiten in den Warenströmen festgestellt werden, die auf einen illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen hindeuten.

Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)

Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe an Lebensmittel abgeben, den Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen und keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel herbeiführen.

Das LKL BW führt bereits seit 2017 regelmäßig Projekte im Bereich der FCM durch. Bei den Kontrollen im Bereich der FCM unterstützen uns auch die Sachverständigen des CVUA Stuttgart. In den letzten Jahren lag der Fokus auf FCM aus Kunststoffen und Papier. Im laufenden Jahr werden schwerpunktmäßig Hersteller von Silikonmaterialien und kompostierbaren/biologisch abbaubaren Kunststoffen überprüft.

Silikonmaterialien für den Lebensmittelkontakt zeigen immer wieder auffällige Werte für flüchtige Bestandteile, was nicht der guten Herstellungspraxis (GMP) entspricht. Außerdem sind einzelne Cyclosiloxane inzwischen als gesundheitlich kritisch eingestuft.

Durch den sog. EU-Green-Deal und die öffentliche Diskussion tragen inzwischen viele Verpackungen und Gegenstände Aussagen zur Kompostierbarkeit, biologischen Abbaubarkeit oder Recyclierbarkeit. Häufig kommt es dabei zu Verbrauchertäuschungen. Außerdem sind Ausmaß und Eigenschaften von neu formulierten Kunststoffen oder Materialkombinationen unbekannt.

Schwerpunkt der Kontrollen sind die Überprüfung der GMP, der Konformitätsarbeit sowie ggf. vorhandener Werbeaussagen.

Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) in Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelunternehmen verwenden bei der Herstellung und Verpackung ihrer Produkte eine Vielzahl von FCM, wie beispielsweise Kunststoffe, Metalle, Papiere, Gummi und Silikone. Diese kommen während der Produktion von Lebensmitteln z.B. über Maschinen, Geräte, Schläuche und Bänder oder als Verpackung mit dem Lebensmittel in Berührung.

Hersteller von FCM delegieren häufig einzelne Punkte in der Konformitätserklärung an die abfüllenden Lebensmittelunternehmen. Diese müssen sicherstellen, dass die von ihm verwendeten FCM für ihre Anwendungsbereiche geeignet sind.

Mit dem Projekt soll der Umgang mit Lebensmittelkontaktmaterialien in Lebensmittelunternehmen von der Auswahl der für den Produktionsprozess nötigen FCM bis zur Verpackung des Lebensmittels überprüft werden. Ein Fokus soll auch darauf liegen, wie FCM im HACCP-Konzept der Betriebe berücksichtigt werden.

Kosmetik (Schwerpunkte: Großbetriebe, Nagelkosmetik, Onlinehandel)

Kosmetische Mittel sind definiert als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit dem Körper, mit der Mundhöhle oder den Zähnen in Berührung zu kommen. Sie werden dazu verwendet, den Körper zu reinigen, zu parfümieren, zu schützen, das Aussehen zu verändern, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Betriebskontrollen bei Herstellern von kosmetischen Mitteln werden vom LKL BW in Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsbehörden und oftmals mit den Sachverständigen des CVUA Karlsruhe durchgeführt. Bei den Betriebskontrollen wird überprüft, ob die Anforderungen an die gute Herstellungspraxis und Produktsicherheit der kosmetischen Mittel eingehalten werden.

Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt aktuell bei größeren Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie bei Herstellern und Händlern von kosmetischen Mitteln im Bereich Nageldesign, da zu diesen Produkten viele Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate (Safety Gate) vorliegen.

Zusätzlich soll auch die Überprüfung von Fulfillment-Dienstleistern von kosmetischen Mitteln in das Projekt einbezogen werden. Fulfillment-Dienstleister können für Online-Händler und Unternehmen die gesamte Logistik von der Lagerung bis zum Versand und Retourenmanagement der Produkte übernehmen. Mit den Kontrollen vor Ort soll sichergestellt werden, dass die rechtlichen Pflichten der Fulfillment-Dienstleister eingehalten werden.

Überprüfung der Allergenmanagementsysteme bei Lebensmittelherstellern

Bestimmte Stoffe und Erzeugnisse, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden oder darin verbleiben, können bei manchen Verbrauchern Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, die die Gesundheit gefährden. Die Allergenkennzeichnung ist in der EU nach der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) für vorverpackte und lose angebotene Lebensmittel verpflichtend. Nicht oder falsch deklarierte Allergene führen immer wieder dazu, dass Produkte vom Markt genommen werden müssen und Lebensmittelwarnungen (Lebensmittelwarnung.de) ausgelöst werden.

In der Lebensmittelproduktion müssen Allergenmanagementsysteme implementiert werden. Gesetzliche Vorgaben insbesondere im Hinblick auf eine Allergenkennzeichnung müssen erfüllt und der Umgang mit Allergenen beschrieben werden. Darüber hinaus gilt es Maßnahmen zu ergreifen, um Kontaminationen zu vermeiden bzw. zu minimieren und unter dem Aspekt der Gesundheitsrelevanz zu bewerten.

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsbehörden führt das LKL BW das Projekt „Überprüfung der Allergenmanagementsysteme bei Lebensmittelherstellern“ durch. Die Überprüfung findet in Form eines Audits statt.

Im Rahmen des Audits sollen das Allergenmanagementsystem, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Allergeneinträgen, überprüft sowie die Allergenkennzeichnung und die Plausibilität von Spurenhinweisen kontrolliert werden.

Lebensmittelsicherheitssysteme bei der Herstellung pflanzlicher Lebensmittel

Pflanzliche Erzeugnisse, die nicht als Primärprodukte (ein unverarbeitetes oder nur minimal behandeltes Erzeugnis aus der landwirtschaftlichen Produktion, z.B. frisches Obst und Gemüse), vermarktet werden, werden häufig zu pflanzlichen Lebensmitteln (z.B. Brotaufstrichen, Salatmischungen Frühstückscerealien oder Suppengrundlagen) verarbeitet. Die Bandbreite der dabei angewendeten Bearbeitungsverfahren wie z.B. Schneiden, Trocknen oder Mahlen, ist groß. Durch diese zusätzlichen Verarbeitungsschritte, bei denen häufig kein Prozessschritt die mikrobiologischen Gefahren reduziert, kann das gesundheitliche Risiko der Zwischen- und Endprodukte im Vergleich zum Primärprodukt deutlich ansteigen. Deshalb sind die rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung von Primärprodukten höher als an deren Erzeugung.

Betriebe, die eigene oder zugekaufte pflanzliche Primärprodukte verarbeiten, verlassen aufgrund dieser Verarbeitungsschritte den Bereich der Primärproduktion. Häufig berücksichtigen sie nicht die gestiegenen Anforderungen für die Produkte. Ein nicht ausreichendes Bewusstsein des Lebensmittelunternehmers für das Risiko seiner Produkte kann dann zu Mängeln im Bereich der Lebensmittelsicherheit führen. Dies kann vor allem bei Produkten, die verzehrfertig (ohne Erhitzung) an den Verbraucher abgegeben werden, kritisch sein.

Deswegen überprüft das LKL BW in dem Projekt gemeinsam mit den zuständigen Überwachungsbehörden, ob die Hygiene- und Lebensmittelsicherheitssysteme der Betriebe für die durchgeführten Tätigkeiten und hergestellten Produkte angemessen sind, ob die Zuverlässigkeit der Systeme durch eine geeignete Probenplanung und -untersuchung bestätigt werden kann und ob die Betriebe über geeignete Informations- und Rücknahmesysteme verfügen, falls Lebensmittel im Einzelfall den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entsprechen.

Überprüfung von betrieblichen Systemen zur Haltungskennzeichnung

Viele Verbraucher legen großen Wert auf artgerechte Tierhaltung (Tier- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit) und wollen entsprechende Produkte durch ihre Kaufentscheidung fördern. Für die Kunden ist die ausgelobte Haltungsform der Lebensmittel oft kaufentscheidend. Da Produkte aus besonders tiergerechter Haltung in der Regel hochpreisiger sind, ist es umso wichtiger, dass die entsprechenden Lebensmittel korrekt gekennzeichnet sind. Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein. Dies gilt auch für freiwillig bereitgestellte Informationen und Kennzeichnungselemente.

Das LKL BW überprüft gemeinsam mit den zuständigen Überwachungsbehörden die betrieblichen Systeme zur korrekten Angabe der Haltungsform. Der Lebensmittelunternehmer muss in der Lage sein, die gekennzeichnete oder übermittelte Haltungsform, welche an die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie, Händler oder an den Verbraucher abgegeben wird, nachzuweisen. Wenn Rohstoffe aus verschiedenen Haltungsformen verarbeitet werden, müssen diese Warenströme im verarbeitenden Unternehmen vom Wareneingang über die Zwischenstufen der Produktion bis zum Endprodukt sauber und nachvollziehbar getrennt werden, damit die Endprodukte mit den entsprechenden Haltungsformen gekennzeichnet werden können.  

Überprüfung der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei Lebensmitteln tierischer Herkunft

Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ sind bei den Verbrauchern beliebt und häufig im Einzelhandel zu finden. Wenn Verbraucher solche Lebensmittel kaufen, verlassen sie sich darauf, dass im Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten sind und die Herstellung ohne solche stattgefunden hat. Die Kennzeichnung von Erzeugnissen erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Inverkehrbringer, allerdings gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Möchte ein Lebensmittelunternehmen Produkte wie z. B. Fleisch, Eier, Milch oder verarbeitete Erzeugnisse daraus (z. B. Joghurt, Nudeln) mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ versehen, muss er gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Kennzeichnung eingehalten werden. So dürfen bei tierischen Produkten innerhalb festgelegter Zeiträume keine gentechnisch veränderten Futtermittel verfüttert worden sein. Je nach Tierart variiert der vorgeschriebene Zeitraum. Ebenfalls rechtlich festgelegt sind die Anforderungen an die Dokumentation zur Einhaltung der Bestimmungen. Kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik" nicht belegt werden, könnte es sich um Irreführung und Täuschung der Verbraucher handeln.

Um die Verlässlichkeit der Angabe „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten und deren Erzeugnissen zu überprüfen, werden im Rahmen des Projekts zunächst die vorgeschriebene Dokumentation in den Betrieben kontrolliert, die Waren mit einer solchen Kennzeichnung in den Verkehr bringen. Häufig entspricht der Inverkehrbringer, z.B. bei Nudeln, die Eier enthalten, nicht dem Primärproduzenten. Im zweiten und im dritten Schritt folgt die Überprüfung der Primärproduzenten sowie der Futtermittelhersteller, sofern diese ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Die Kontrollen erfolgen gemeinsam mit den zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden.

HACCP bei überregionalen Lebensmittel- Unternehmen

Hersteller von Lebensmitteln sind dafür verantwortlich, dass ihre Lebensmittel sicher sind und die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährden. Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit müssen sie in ihrem Unternehmen ein Managementsystem für Lebensmittelsicherheit etablieren, welches aus verschiedenen ineinandergreifenden Systemen besteht. Ein wesentlicher Bestandteil ist das HACCP-System. HACCP bedeutet „Hazard Analysis and Critical Control Points“ (auf Deutsch: „Gefahrenanalyse und Kritische Lenkungspunkte“). Das System dient dazu, alle relevanten Gefahren, die während der Produktion auftreten können, zu erkennen und diese durch geeignete Maßnahmen auszuschalten oder zumindest auf ein akzeptables Niveau zu minimieren, so dass am Ende des Produktionsprozesses ein sicheres Lebensmittel steht.

Bezüglich der Ausgestaltung der HACCP-gestützten Verfahren sieht der Gesetzgeber bewusst eine hohe Flexibilität vor. Orientierungshilfen zur Umsetzung geben ein Leitfaden der Europäischen Kommission sowie verschiedene branchenspezifische Leitlinien.

Die Kontrollerfahrung zeigt, dass die HACCP-gestützten Verfahren in vielen Lebensmittelunternehmen lückenhaft bzw. ausbaufähig sind. Dies liegt unter anderem daran, dass die für die Etablierung der Verfahren notwendige Fachkenntnis mitunter nicht ausreicht bzw. dass nicht alle Lebensmittelunternehmen ihre einmal erstellten Verfahren regelmäßig aktualisieren, so dass diese nicht mehr die gesamten Prozesse abbilden.

Im Rahmen des Projekts überprüft das LKL BW in Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsbehörden HACCP-Konzepte von Herstellungsbetrieben. Der Schwerpunkt des Projekts soll auf solchen Betrieben liegen, die überregional bzw. an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg tätig sind oder die in den letzten Jahren den Umfang ihres Produktportfolios oder des Produktionsvolumens gesteigert haben.