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Laufende Projekte

Audits von BG I -Betrieben zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement

Die Anzahl an Warnungen vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (s. www.bvl.bund.de, Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel). Wenn ein Lebensmittelunternehmen, ein Untersuchungslabor oder eine Behörde Kenntnis von einem Lebensmittel hat, welches geeignet ist, die Gesundheit der Verbraucher zu schädigen, ist es die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers, dafür zu sorgen, dass das Lebensmittel den Verbraucher nicht erreicht. Für den Fall, dass es schon an den Verbraucher abgegeben wurde, muss dieser informiert werden. Um zu gewährleisten, dass der Ablauf schnell und sicher funktioniert, muss der Lebensmittelunternehmer Systeme zum Management eines solchen Ereignisses und zur Rückverfolgbarkeit eingerichtet haben. Diese Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers sind in der sogenannten „Basisverordnung zur Lebensmittelhygiene“ aus dem Jahr 2002 festgelegt worden.

Das Regierungspräsidium Freiburg startete 2022 das Projekt „Audits von BG I -Betrieben zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement“. Zur Erarbeitung von Leitfragen und Bewertungsansätzen holte es sich Unterstützung beim Veterinäramt Konstanz und beim LKL BW. Die Überprüfung der Systeme für Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement findet in diesem Projekt mit der Technik des Audits statt. Das LKL BW unterstützt die zuständigen Behörden bei der Durchführung dieser Audits. Ab 2023 wird das Projekt auf weitere Regierungsbezirke ausgeweitet.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Betriebe Produkte sicher und schnell identifizieren und zurückverfolgen kann. Mängel gab es teilweise bei der Rückverfolgung von Kleinkomponenten wie Gewürzen, Salz oder Zusatzstoffen.

Die Systeme der Betriebe zum Ereignismanagement waren unterschiedlich weit entwickelt. Die Mehrheit der Betriebe hatte keine oder wenig Erfahrungen mit Rückrufen. Es fiel ihnen schwer, Abläufe für möglicherweise eintretende Ereignisse festzulegen. Die zuständige Behörde muss laut Gesetz bereits dann informiert werden, wenn das Unternehmen den Verdacht hat, dass ein Lebensmittel gesundheitsschädlich sein könnte. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Behörde ist auch hier von Vorteil für das Unternehmen und die Verbraucher.

 

Herkunft und Echtheit von Honig

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Honig gehört zu den Lebensmitteln, die in den letzten Jahren immer wieder gefälscht wurden, z.B. durch Vermischen mit industriell hergestellten Zuckersirupen. Auch kann die geografische Herkunft eines Honigs falsch angegeben werden, wodurch eine regionale Herkunft vorgetäuscht werden kann. Die Kaufentscheidung der Verbraucher könnte dadurch beeinflusst werden.

In 2022 wurden in sieben Landkreisen 16 Honige von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und vom Zentrallabor für Honig am CVUA Freiburg untersucht.

Die Untersuchungsziele waren die Überprüfung der Honige auf die regionale bzw. nationale Herkunft, auf die trachtspezifische Echtheit sowie auf Nachweis einer Verfälschung. Zudem wurden die allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben der Proben geprüft. Es konnten erfreulicherweise keine Verfälschungen der Honige mit Fremdzuckern festgestellt werden, und die Kennzeichnung der Honige war in den meisten Fällen rechtskonform.

Zusätzlich führte das LKL BW zusammen mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden Kontrollen von vier Imkereien und zwei Honigabfüllbetrieben durch, fünf davon zusammen mit einem Sachverständigen des CVUA Freiburg. Auffälligkeiten ergaben sich in den Imkereien in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit, da die Auslieferungen an die Kunden nicht eindeutig identifiziert werden konnten.

Das Projekt „Herkunft und Echtheit von Honig“ wird im Jahr 2023 fortgesetzt.

 

Herkunft und Echtheit von Spargel und Erdbeeren

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Die regionale Herkunft von Lebensmitteln spielt für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend eine wichtige Rolle. Spargel und Erdbeeren sind Beispiele für saisonale, hochpreisige Produkte, bei denen die Herkunft zur Kaufentscheidung beitragen kann. Zu Beginn der Erntesaison sind die Preise für regionale Waren aufgrund der noch geringen Erntemengen relativ hoch. Vor allem zu diesem Zeitpunkt wird ein gewisses Betrugspotential darin gesehen, günstigere ausländische Ware als regionale Ware zu verkaufen. Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucher vor irreführenden Angaben bezüglich „regional“ beworbener Lebensmittel zu schützen.

In 2022 wurden in elf Landkreisen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden Referenzproben bei Erzeugern von Spargel und in neun Landkreisen bei Erzeugern von Erdbeeren direkt vom Feld erhoben. Zudem erfolgte die Probenahme von Planproben mit regionaler Auslobung an mobilen Verkaufsständen, Märkten oder im Handel durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Proben wurden mittels Stabilisotopenmassenspektrometrie am CVUA Freiburg untersucht. Anhand von insgesamt 36 Referenzproben wurde die ausgelobte Herkunft von insgesamt 60 Spargel-Planproben und 49 Erdbeer-Planproben beurteilt. Erfreulicherweise waren die Untersuchungsergebnisse der Stabilisotopen-Analysen in allen Fällen unauffällig.

Das Projekt „Herkunft und Echtheit von Spargel und Erdbeeren“ wird im Jahr 2023 fortgesetzt.

 

Überprüfung von Molkereien, die tierische Nebenprodukte als Futtermittel abgeben

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Bei Lebensmittelherstellern, bei denen auch Nebenprodukte anfallen, die in die Futtermittelwirtschaft abgegeben werden bzw. als Futtermittel Verwendung finden, überschneiden/ergänzen sich nicht nur die verschiedenen Rechtsgrundlagen, sondern auch die Zuständigkeiten. Daraus ergeben sich häufig Fragestellungen und Abstimmungsbedarf in der Praxis. Das Ziel des Projektes ist die Überprüfung der Abgabe von Futtermitteln durch Molkereien sowie die Abgrenzung von Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten (TNP) und deren Rechtskonformität.

Insgesamt waren im Jahr 2021 15 Molkereien als Futtermittelunternehmen registriert, davon brachten 10 aktiv Futtermittel in den Verkehr. Hauptsächlich wurde Molke als Futtermittel abgegeben, vereinzelt auch weitere Nebenprodukte. Für das Jahr 2022 wurden zwei Kontrollen durchgeführt. Für 2023 sind zwei weitere Kontrollen geplant. Die Kontrollen werden gemeinsam mit den zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörden durchgeführt. Eine Beteiligung der Veterinäre der Lebensmittelüberwachung findet immer dann statt, wenn die Rechtskonformität der Verarbeitung der tierischen Nebenprodukte überprüft werden soll (z.B. vorgegebene Erhitzungsschritte VO (EU) Nr. 142/2011 Anhang X).

 

Überprüfung von Hygienestatus und Eigenkontrollkonzepten von Ölmühlen

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Produzenten von (Speise-)Ölen standen in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik, gefälschte oder falsch deklarierte Öle in den Verkehr zu bringen. Ebenso werden in Extraktionsschroten, welche Nebenprodukte der Ölproduktion sind und als Futtermittel abgegeben werden, häufig mikrobielle Belastungen detektiert.

Diverse Meldungen im RASFF- sowie AAC-System dokumentieren diese Auffälligkeiten. Ein Schwerpunkt der Kontrollen im Rahmen dieses Projekts wird auf der Überprüfung hinsichtlich der Maßnahmen zur Vermeidung der unzulässigen Vermischung von verschiedenen Ölsorten sowie der Eigenkontrollkonzepte der Betriebe liegen.

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Zur Überprüfung im Rahmen des Projekts eignen sich Betriebe unterschiedlicher Größe, welche Öle als Lebensmittel und/ oder Futtermittel in den Verkehr bringen, sowie auch Nebenprodukte als Futtermittel vertreiben. Das Projekt dient daher auch der Vernetzung der Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.

Besonders Betriebe mit einem großen Produktportfolio werden hinsichtlich Vermischung von verschiedenen Ölsorten und -qualitäten mit einbezogen.

Bei einem Teil der Betriebe, bei denen es sinnvoll erscheint, z.B. falls es bereits Auffälligkeiten in der Vergangenheit gab, wird eine Rückverfolgbarkeitsüberprüfung mit Mengenabgleich durchgeführt, bei der auch die Kennzeichnung und Auslobung geprüft werden soll.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation beim LKL BW ruht das Projekt zurzeit, soll aber, wahrscheinlich im Jahre 2024, wieder aufgenommen werden.

 

Überprüfung von Kleinbetrieben, die kosmetische Mittel herstellen

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Kosmetische Mittel sind per Definition Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit dem Körper, also mit Haut, Haaren, Nägeln oder Lippen oder mit der Mundhöhle und den Zähnen in Berührung zu kommen. Sie werden zu dem Zweck verwendet, den Körper zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Projektkontrollen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Anforderungen an die gute Herstellungspraxis und Produktsicherheit von Kosmetikherstellern nicht immer ausreichend erfüllt werden.

Die bundesweite Projektgruppe zur Vernetzung der Kontrolleinheiten der Länder hat ein länderübergreifendes Projekt unter Federführung von Baden-Württemberg initiiert. In der zweiten Jahreshälfte 2021 begannen Kontrollen, die nach einem gemeinsamen Konzept für Kontrollen bei Herstellern kosmetischer Mittel durchgeführt werden. Im Fokus stehen Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern.

Mit diesem Projekt soll ein bundesweiter Überblick erhalten werden, inwieweit die Anforderungen an die gute Herstellungspraxis und die Produktsicherheit von Kleinbetrieben eingehalten werden.

Das Projekt wird in 2023 abgeschlossen.

 

Gute Herstellungspraxis und Konformitätsarbeit bei Herstellern von Lebensmittelkontaktmaterialien

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Lebensmittelkontaktmaterialien sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe an Lebensmittel abgeben, den Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen und keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel herbeiführen. Seit 2017 kontrolliert das LKL BW gemeinsam mit den Sachverständigen des CVUA Stuttgart und der zuständigen Überwachungsbehörde Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff. Mit der für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vorgeschriebenen Konformitätserklärung belegen die Hersteller, dass das Produkt den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.

Auch die Konformitätsarbeit, die hinter der Konformitätserklärung steckt, muss mittels begleitender Dokumente belegt werden können. Bei den Kontrollen in den letzten Jahren zeigte sich, dass Systeme zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit zumeist in den Betrieben etabliert waren. Auffälligkeiten wurden dagegen bezüglich der Eigenkontrollen und Konformitätserklärungen festgestellt, die nicht immer den rechtlichen Vorgaben entsprachen. Die Eignung der Rohstoffe für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien konnte nicht von allen Betrieben anhand der vorgelegten Unterlagen nachgewiesen werden. In vereinzelten Fällen wurden zudem auffällige Werbeaussagen festgestellt.

Die Ergebnisse werden 2023 in ein überregionales Projekt der PG Vernetzung Kontrolleinheiten einfließen.

Das Projekt wird in 2023 fortgesetzt. Im Fokus stehen dann Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier oder Pappe.

 

Zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg für Fragen bei der Weitergabe von Lebensmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung

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Die zentrale Anlaufstelle wurde im Dezember 2022 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Ansprechpartner für Behörden im Land Baden-Württemberg sowie für Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, private Organisationen und Lebensmittelüberwachungsbehörden für die Koordinierung sowie die Bündelung und Beantwortung von Fragen rund um das Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und der Weitergabe von Lebensmitteln eingerichtet. Sie ist beim LKL BW verortet.

Die Stelle steht vorerst bis Mitte 2024 zur Verfügung. Sie verfügt über keine behördlichen Kompetenzen, die Beratung steht hier im Vordergrund. Weitere Aufgaben werden die Erarbeitung von Hilfestellungen in Form von Informationsangeboten, Schulungsangeboten und die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen sein. Dies findet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg statt.

Ihre Fragen und Ihr Anliegen können Sie über folgende E-Mail-Adresse an uns richten: lebensmittel-retten@lgl.bwl.de

Weitere Informationen zum Thema Reduzierung von Lebensmittelverschwendung finden Sie zudem unter www.lebensmittelretter-bw.de.