Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
Meldewege in Baden-Württemberg
Die nationale Kontaktstelle für Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL. Seit Sommer 2016 betreibt das LKL BW die Kontaktstelle für das Land Baden-Württemberg.
Wege der Informationsweitergabe
Kompliziert? - ein Beispiel:
In einem Ziegenkäse stellten die zuständigen Behörden in Frankreich Salmonellen fest. Der Käse wurde unter anderem nach Deutschland und im Speziellen nach Baden-Württemberg vertrieben. Frankreich erstellte aufgrund der Gesundheitsgefahr, die von der Salmonellen-Belastung ausging, eine RASFF-Meldung. Diese erhielt das BVL als nationale Kontaktstelle der Bundesrepublik Deutschland. Es leitete die Meldung an die Kontaktstellen in den Ländern und damit auch an das LKL BW weiter. Das LKL BW sichtete die Meldung und die ihr beigefügten Informationen und konnte anhand dieser entscheiden, welche Behörden in Baden-Württemberg zu verständigen waren. Die zuständigen Behörden konnten mit diesen Informationen die belieferten Betriebe kontaktieren und sicherstellen, dass der belastete Käse zurückgerufen und vernichtet wurde.
Knapp 800 Meldungen im Jahr 2017
Das LKL BW erhält vom BVL alle Meldungen zu Vorkommnissen, die Deutschland betreffen. Im Jahr 2017 sind so 794 Meldungen über das RASFF-System beim LKL BW eingegangen. Etwa die Hälfte dieser Meldungen betraf Baden-Württemberg. Dabei wird eine Meldung in den meisten Fällen von sogenannten Folgemeldungen ergänzt. Diese entstehen, wenn die betroffenen Länder die ursprüngliche Meldung immer wieder mit weiteren Informationen aktualisieren.
Die häufigsten Gründe für RASFF-Warnungen zu Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien
Etwa ein Viertel der Schnellwarnungen werden erstellt, weil die zuständigen Behörden oder die Lebensmittelunternehmer selbst im Rahmen ihrer Eigenkontrollen bei den Produkten mikrobiologische Kontaminationen festgestellt haben. Oftmals sind es Listerien, Salmonellen oder Escherichia coli, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden könnten. Aber auch Fremdkörper wie beispielsweise Glas- oder Plastikteilchen sowie nicht ausreichend oder korrekt deklarierte Allergene lösen viele Schnellwarnungen aus.
Informationen des Verbrauchers über Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit
Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Lebensmittel oder ein Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier mit sich bringen kann, so wird die Öffentlichkeit zur Gefahrenabwehr informiert. Aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln, die sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und bereits an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgegeben wurden, werden auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eingestellt. Die hier veröffentlichten Informationen sind von den Unternehmen oder von den Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden veranlasst und haben überregionale Bedeutung.
Auf Bundesebene werden derartige öffentliche Warnungen und Informationen auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.
Administrative Assistance and Cooperation System (AAC)
Auch in den Fällen, in denen von den Produkten kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherin und den Verbraucher besteht, tauschen die Überwachungsbehörden über die Länder-, Bundes- und Europäischen Grenzen hinweg Informationen aus. Das elektronische System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (englisch: Administrative Assistance and Cooperation System, kurz AAC-System) wird genutzt, wenn zum Beispiel bei einer Verbrauchertäuschung ein Lebensmittelbetrug (englisch: Food Fraud) vermutet wird. Fehlen Informationen zur Beurteilung eines Sachverhaltes aus einem anderen Land, können die Kollegen auf diesem Weg um Hilfe gebeten werden. Der Aufbau der Downstream- und Upstream-Meldewege ist dem des RASFF sehr ähnlich.
Das AAC-System besteht aus zwei Modulen
Das Food Fraud-Modul (AAC-FF) dient den EU-Mitgliedstaaten dazu, außerhalb des Schnellwarnsystems RASFF Fälle von Lebensmittelbetrug (z.B. Verfälschung von Olivenöl) auszutauschen und um Unterstützung bei der Aufklärung zu bitten.
Neben dem Food-Fraud-Modul gibt es auch ein reines Amtshilfe-Modul (AAC-AA), über das bilaterale Amtshilfeersuchen an Behörden in anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Über dieses System werden beispielsweise Kennzeichnungsmängel gemeldet, wenn diese zwar einen Verstoß gegen geltendes Recht, aber kein unmittelbares Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellen. Die Behörden der dem AAC-AA angeschlossenen Mitgliedstaaten können dann anhand dieser Hinweise im eigenen Zuständigkeitsbereich ermitteln und für Abhilfe sorgen.
Bildrechte:
Abb. 1: www.ec.europa.eu; Abb. 2: MLR; Abb. 3: panthermedia/B.Zerwann