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Kontaktstelle in Baden-Württemberg für RASFF & AAC

Das LKL BW ist die baden-württembergische Landeskontaktstelle

  • für das europäische Warn- und Kooperationsnetzwerk (ACN) in den Bereichen:
    • Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF)
    • Lebensmittelbetrug und Amtshilfe (AAC)
    • Netzwerke zur Tiergesundheit und zum Tierschutz (AWN & PAN)
  • sowie für das europäische Schnellwarnsystem (Safety Gate) und das Amtshilfesystem ICSMS im Bereich:
    • Non-Food (Bedarfsgegenstände, Kosmetik, Tabak und Tätowiermittel)

und stellt für das Land Baden-Württemberg Meldungen zu Rückrufen im Portal lebensmittelwarnung.de ein.


Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)

Abb. 1 European Commission

Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF tauschen die Behörden Meldungen über Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände aus, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann. Die Abkürzung RASFF kommt aus dem Englischen: Rapid Alert System for Food and Feed. Dieses Schnellwarnsystem wird von der Europäischen Kommission betrieben. Der schnelle Informationsfluss ermöglicht es den zuständigen Behörden, Produkte einer möglichen Gesundheitsgefahr aus dem Verkehr zu nehmen oder den vom betroffenen Unternehmen eingeleiteten Rückruf entlang der Lieferkette zu überprüfen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden so wirksam geschützt.

Meldewege in Baden-Württemberg

Meldewege: Upstream & Downstream

Downstream-Meldeweg
Wie kommen Informationen von der Europäischen Kommission zur Vollzugsbehörde vor Ort?  Die Europäische Kommission übermittelt RASFF-Meldungen zunächst an die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten – in Deutschland an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL leitet diese Informationen an die entsprechenden Kontaktstellen der Länder weiter. In Baden-Württemberg ist das LKL BW die zentrale Eingangsstelle. Hier werden die Sachverhalte fachlich bewertet und zur operativen Umsetzung über die Regierungspräsidien (insgesamt vier in Baden-Württemberg) an die zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen weitergeleitet.


Upstream-Meldeweg
Wie kommen Informationen von den Vollzugsbehörden vor Ort zur Europäischen Kommission?
Werden in Baden-Württemberg Sachverhalte festgestellt, die eine RASFF-Meldung erfordern, erstellen die zuständigen Behörden vor Ort einen entsprechenden Meldungsentwurf mit allen erforderlichen Informationen. Dieser wird über die zuständigen Regierungspräsidien an das LKL BW übermittelt. Als zentrale Landeskontaktstelle übernimmt das LKL BW folgende Aufgaben: die formale Prüfung, die Überführung ins elektronische Kommunikationsmodul iRASFF sowie die Weitergabe an das BVL auf Bundesebene. Dort findet eine abschließende Prüfung statt, bevor die Meldung zur Verteilung an die Europäische Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten freigegeben wird.

Die häufigsten Gründe für RASFF-Meldungen

Mikrobiologische Kontaminationen stellen regelmäßig das Hauptrisiko bei Beanstandungen dar und sind der häufigste Grund für die Erstellung von RASFF-Meldungen. Insbesondere der Nachweis von Bakterien wie Salmonellen, Listerien und Escherichia coli stehen hierbei im Fokus, da diese eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen können. Dicht darauf folgen weitere Ursachen wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, nicht deklarierte Allergene sowie Fremdkörper (z. B. Glas- oder Plastikteilchen), die während des Herstellungsprozesses in die Produkte gelangen können.

Praxisbeispiel: Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) in Salami aus Italien

In einer Charge Salami aus Italien stellten die dortigen Kontrollbehörden bei Routineuntersuchungen eine Kontamination mit Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) fest. Da die Salami bereits in mehrere Mitgliedstaaten – darunter auch nach Deutschland und spezifisch nach Baden-Württemberg – geliefert worden war, stellte Italien eine RASFF-Meldung ein.

  1. Eingang beim Bund:

Das BVL erhält als nationale Kontaktstelle der Bundesrepublik Deutschland die Warnung aus dem europäischen System und übermittelt diese umgehend an die betroffenen Kontaktstellen der Länder (darunter Baden-Württemberg).

  1. Steuerung durch das LKL BW:

In Baden-Württemberg geht die Meldung beim LKL BW ein. Beigefügte Dokumente wie bspw. Lieferlisten werden ausgewertet und an betroffene Regierungspräsidien übermittelt, welche diese Informationen an die entsprechenden Landkreise weitergeben.

  1. Ergebnis:

Durch den schnellen Informationsfluss kann die beanstandete Ware umgehend aus dem Verkauf genommen und ggf. ein öffentlicher Rückruf eingeleitet werden. Eine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher kann somit effektiv verhindert werden.

Administrative Assistance and Cooperation System (AAC)

Auch in den Fällen, in denen von den Produkten kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, tauschen die Überwachungsbehörden über die Länder-, Bundes- und europäischen Grenzen hinweg Informationen aus. Dafür nutzt das Landeskontrollteam für Lebensmittelsicherheit (LKL BW) das europäische System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (Administrative Assistance and Cooperation, kurz AAC). Um Informationen aus den Landkreisen in Baden-Württemberg nach Europa weiterzuleiten oder die Koordination durch lokale Bearbeitung von Ersuchen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, werden die Downstream- und Upstream-Meldewege ähnlich wie im RASFF genutzt.

Das AAC-System ist in zwei funktionale Bereiche unterteilt:

Das Administrative Assistance-Modul (AAC-AA) dient der allgemeinen Amtshilfe bei klassischen Regelverstößen. Hier werden beispielsweise Kennzeichnungsmängel gemeldet, die zwar gegen geltendes EU-Recht verstoßen, aber kein mittelbares oder unmittelbares Gesundheitsrisiko darstellen. Ziel ist die schnelle Abstimmung mit den Behörden im Herkunftsland, damit diese im eigenen Zuständigkeitsbereich ermitteln und für Abhilfe sorgen können.

Das Modul AAC-FF ist das technische Instrument des europäischen Food Fraud Networks (FFN). Es wird aktiviert, sobald der begründete Verdacht auf Lebensmittelbetrug besteht – also eine bewusste Täuschung zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile, z. B. Verfälschung von Olivenöl. Über dieses Netzwerk werden Informationen ausgetauscht, um Betrugsmuster aufzuklären und rechtssichere Verfahren einzuleiten. Lebensmittelbetrug äußert sich vor allem durch Falschangaben zur Tierart, Inhaltsstoffen, Gewicht, Herkunft oder ökologischer Produktionsweise.

Netzwerke zur Tiergesundheit und zum Tierschutz (AWN & PAN)

Ergänzend zu den Kernaufgaben betreut das LKL BW seit 2024 zwei spezialisierte Netzwerke, die die Tiergesundheit sowie den Tierschutz auf europäischer Ebene stärken.: Das Animal Welfare Network (AWN) und das Pet Animal Network (PAN). Die Zielsetzung des AWN liegt primär auf der Intensivierung der behördlichen Kooperation zur Optimierung von Haltungs- und Transportstandards sowie dem grenzüberschreitenden Austausch von Schlachtbefunden; dennoch bleibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorbehalten, gezielte Amtshilfe aus anderen Ländern anzufordern. Das Pet Animal Network (PAN) dient dem Informationsaustausch über illegale Verbringungen von Hunden, Katzen sowie Frettchen, um Verstöße gegen das Tiergesundheits- und Tierschutzrecht effizient zu bekämpfen. Die Meldewege innerhalb dieser Netzwerke folgen dabei einer ähnlichen Systematik wie die bereits beschriebenen Up- und Downstream-Prozesse im RASFF und AAC.

Safety Gate und ICSMS: Schnellwarn- und Kommunikationssysteme für Non-Food-Produkte

Um ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten, nutzen die Marktüberwachungsbehörden zwei zentrale digitale Systeme. Diese ermöglichen es, gefährliche Non-Food-Produkte (beispielsweise Kosmetika, Tabak, Bedarfsgegenstände und Tätowiermittel) schnell zu identifizieren und Informationen auszutauschen:

Das Schnellwarnsystem Safety Gate (ehemals RAPEX) dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen Echtzeit-Informationsaustausch über Non-Food-Produkte, die ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellen. Ursprünglich war das Netzwerk ausschließlich für Behörden vorgesehen, mittlerweile steht es jedoch auch Verbrauchern zur Verfügung. Alle aktuellen Warnungen können über eine öffentlich zugängliche Online-Plattform eingesehen werden.

Das ICSMS (eng.: Information and Communication System for Market Surveillance) ist ein Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung im Bereich Non-Food-Produkte sowie für den gegenseitigen Austausch von Produktinformationen, Prüfergebnissen und Hinweisen von/auf gefährlichen oder gefälschten Produkten. Auch die Übermittlung von Amtshilfeverfahren, z. B. bei der Überwachung von kosmetischen Mitteln oder Tabakerzeugnissen, kann über das ICSMS erfolgen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Kontaktstelle für Safety Gate und ICSMS zuständig. Sie hat somit die Funktion eines Bindeglieds zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden Deutschlands auf der einen und der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert als eine Art Knotenpunkt, der Meldungen zu Verbraucherprodukten, die dem LFGB oder dem TabakerzG unterliegen, aus den Ländern bündelt und an die BAuA weiterleitet bzw. Fragen an die jeweiligen Kontaktstellen der Länder weiterleitet, in Baden-Württemberg das LKL BW. Analog zur Vorgehensweise beim RASFF und AAC werden auch hier die Sachverhalte vom LKL BW fachlich bewertet und zur operativen Umsetzung im Downstream über die Regierungspräsidien an die zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen weitergeleitet.

Statistiken in den letzten Jahren

Das LKL BW fungiert als zentrale Schnittstelle und erhält vom BVL sämtliche Meldungen zu Vorkommnissen, die sowohl Baden-Württemberg als auch ganz Deutschland betreffen. Dabei bleibt es selten bei einer bloßen Information: Originalmeldungen werden häufig durch Folgemeldungen ergänzt, wenn betroffene Länder zusätzliche Details, wie etwa erweiterte Vertriebswege, übermitteln. Seit 2025 hat sich die Informationsdichte durch die aktive Einbindung der Netzwerke Safety Gate/ICSMS sowie AWN/PAN weiter erhöht.

Dies spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2025 setzte sich der Aufwärtstrend gegenüber den Vorjahren weiter fort. Somit bearbeitete das LKL BW insgesamt 2281 Sachverhalte innerhalb von allen genannten Systemen.

Diese Entwicklung verdeutlicht, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz im globalisierten Warenverkehr zunehmend komplexer und wichtiger wird.

Portale zur Information der Öffentlichkeit über Rückrufe

Besteht der hinreichende Verdacht, dass Produkte ein Risiko für die Gesundheit darstellen, wird die Öffentlichkeit zur Gefahrenabwehr informiert. Dies betrifft insbesondere Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Baby-/Kinderprodukte sowie Tätowiermittel.

Lebensmittelwarnung.de

Zentrale Informationsportale

  • Portal lebensmittelwarnung.de:

Überregionale Warnungen und Rückrufe werden auf dem Portal lebensmittelwarnung.de eingestellt. Dieses Portal ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Auf dem Portal können neben Meldungen zu Lebensmitteln auch Meldungen zu Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln oder Tabakprodukten veröffentlicht werden. Das Portal ist auch als App verfügbar.

Die Einstellung der Meldungen zu Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) erfolgt durch das jeweilige Land, in dem das verantwortliche Unternehmen seinen Sitz hat. Das LKL BW stellt demnach Meldungen ein zu Rückrufen von hiesigen Betrieben oder von baden-württembergischen Behörden.

  • Safety Gate:

Die EU-Kommission informiert die Öffentlichkeit im Safety Gate über Produkte, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im täglichen Leben in Kontakt kommen können. Gewarnt wird vor Verbraucherprodukten in Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden, z. B. kosmetischen Mitteln, Tätowiermitteln, Tabakerzeugnissen oder Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Spielzeug, Kleidung oder Schmuck). Auf dem Portal werden jedoch auch Meldungen veröffentlicht, die in andere Rechtsbereiche und Zuständigkeiten fallen, z. B. chemische Produkte, Elektrogeräte, Möbel oder Autos.