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Kontaktstelle in Baden-Württemberg für RASFF & AAC

Das LKL BW betreut die baden-württembergische Landeskontaktstelle für das europäische Warn- und Kooperationsnetzwerk (ACN):

  • Landeskontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF)
  • Landeskontaktstelle für Lebensmittelbetrug und Amtshilfe (AAC)

Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)

Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF werden Meldungen über Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände ausgetauscht, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann. die Abkürzung RASFF kommt aus dem Englischen: Rapid Alert System for Food and Feed. Dieses Schnellwarnsystem wird von der Europäischen Kommission betrieben. Der schnelle Informationsfluss ermöglicht es den zuständigen Behörden, Produkte von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, aus dem Verkehr zu nehmen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden so wirksam geschützt.

Meldewege in Baden-Württemberg

Die nationale Kontaktstelle für Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL. Seit Sommer 2016 betreibt das LKL BW die Kontaktstelle für das Land Baden-Württemberg.

Meldewege: Upstream & Downstream

Downstream-Meldeweg
Wie kommen Informationen von der Europäischen Kommission zur Vollzugsbehörde vor Ort?
Die Europäische Kommission sendet RASFF-Meldungen an die Kontaktstelle der betroffenen Mitgliedstaaten - in Deutschland das BVL. Das BVL seinerseits leitet die Meldungen an die Kontaktstellen in den Bundesländern weiter. In Baden-Württemberg gehen diese Meldungen beim LKL BW ein. Dort werden die Meldungen bearbeitet und, wenn nötig, innerhalb von Baden-Württemberg über das zuständige Regierungspräsidium an die zuständige Behörde weitergegeben.

Upstream-Meldeweg
Wie kommen Informationen von den Vollzugsbehörden vor Ort zur Europäischen Kommission?
Werden in Baden-Württemberg von den Behörden vor Ort Sachverhalte festgestellt, die eine RASFF-Meldung erfordern, melden die zuständigen Behörden diese dem zuständigen Regierungspräsidium. Sie erstellen den Entwurf einer Meldung mit allen nötigen Informationen. Diesen Entwurf leitet das Regierungspräsidium an das LKL BW weiter. Das LKL BW prüft den Entwurf formal, überführt ihn in das elektronische Kommunikationsmodul iRASFF und sendet ihn an das BVL. Beim BVL wird die Meldung erneut geprüft und entschieden, ob die Meldung an die Europäische Kommission weitergeleitet wird.

Kompliziert? - ein Beispiel:

In einem Ziegenkäse stellten die zuständigen Behörden in Frankreich Salmonellen fest. Der Käse wurde unter anderem nach Deutschland und im Speziellen nach Baden-Württemberg vertrieben. Frankreich erstellte aufgrund der Gesundheitsgefahr, die von der Salmonellen-Belastung ausging, eine RASFF-Meldung. Diese erhielt das BVL als nationale Kontaktstelle der Bundesrepublik Deutschland und leitete die Meldung an die Kontaktstellen der Bundesländer und damit auch an das LKL BW weiter. Das LKL BW sichtete die Meldung und die ihr beigefügten Informationen und konnte anhand dieser entscheiden, welche Behörden in Baden-Württemberg zu verständigen waren. Die zuständigen Behörden konnten mit diesen Informationen die belieferten Betriebe kontaktieren und sicherstellen, dass der belastete Käse zurückgerufen und vernichtet wurde.

Beim LKL BW eingegangene RASFF-Meldungen pro Jahr

Die Anzahl eingehender Meldungen steigt an

Das LKL BW erhält vom BVL alle Meldungen zu Vorkommnissen, die Deutschland betreffen. Im Jahr 2023 erreichten das LKL BW insgesamt 1331 Meldungen über das RASFF-System. Die Anzahl an RASFF-Meldungen ist damit innerhalb der letzten Jahre erheblich angestiegen. Im Jahr 2021 gingen beim LKL BW überdurchschnittlich viele Meldungen ein, da zahlreiche Produkte aufgrund des Pestizids Ethylenoxid beanstandet wurden. In den meisten Fällen wird eine Originalmeldung noch zusätzlich durch sogenannte Folgemeldungen ergänzt. Diese entstehen, wenn die betroffenen Länder die ursprüngliche Meldung mit weiteren Informationen (z. B. mit weiteren Vertriebswegen) aktualisieren.

Die häufigsten Gründe für RASFF-Meldungen

Im Jahr 2023 wurden die meisten Schnellwarnungen erstellt, weil die zuständigen Behörden oder die Lebensmittelunternehmer selbst im Rahmen ihrer Eigenkontrollen bei den Produkten mikrobiologische Kontaminationen festgestellt haben. Oftmals sind es Listerien, Salmonellen oder Escherichia coli, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden könnten.

Den zweithäufigsten Grund für eine Schnellwarnung stellte im Jahr 2023 der Gehalt von Pflanzenschutzmitteln dar. Diese Kategorie nahm vor allem im Jahr 2021 stark zu, da vermehrt Produkte aufgrund von Ethylenoxid (ETO) beanstandet wurden. Bei ETO handelt es sich um ein Pestizid, dessen Einsatz aufgrund seiner potenziell krebserregenden Wirkung in der gesamten EU verboten ist. Im Jahr 2021 erreichten das LKL BW insgesamt 296 Meldungen zu ETO.

Außerdem stellen Fremdkörper, wie beispielsweise Glas- oder Plastikteilchen, sowie andere Kontaminanten häufige Gründe für eine Schnellwarnung dar.

Information der Öffentlichkeit

Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Lebensmittel oder ein Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier mit sich bringen kann, so wird die Öffentlichkeit zur Gefahrenabwehr informiert. Aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln, die sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und bereits an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgegeben wurden, werden auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eingestellt. Die hier veröffentlichten Informationen sind von den Unternehmen oder von den Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden veranlasst und haben überregionale Bedeutung.

Auf Bundesebene werden derartige öffentliche Warnungen und Informationen auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.


Administrative Assistance and Cooperation System (AAC)

Auch in den Fällen, in denen von den Produkten kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, tauschen die Überwachungsbehörden über die Länder-, Bundes- und Europäischen Grenzen hinweg Informationen aus. Das elektronische System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (englisch: Administrative Assistance and Cooperation System, kurz AAC-System) wird genutzt, wenn zum Beispiel bei einer Verbrauchertäuschung ein Lebensmittelbetrug (englisch: Food Fraud) vermutet wird. Fehlen Informationen zur Beurteilung eines Sachverhaltes aus einem anderen Land, können die Kollegen auf diesem Weg um Hilfe gebeten werden. Der Aufbau der Downstream- und Upstream-Meldewege ist dem des RASFF sehr ähnlich. Im Jahr 2023 gingen insgesamt 386 AAC-Meldungen beim LKL BW ein.

Das AAC-System besteht aus zwei Modulen

Das Food Fraud-Modul (AAC-FF) dient den EU-Mitgliedstaaten dazu, außerhalb des Schnellwarnsystems Fälle von Lebensmittelbetrug (z.B. Verfälschung von Olivenöl) auszutauschen und um Unterstützung bei der Aufklärung zu bitten.

Über das Administrative Assistance-Modul (AAC-AA) können bilaterale Amtshilfeersuchen an Behörden in anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden. Über dieses System werden beispielsweise Kennzeichnungsmängel gemeldet, wenn diese zwar einen Verstoß gegen geltendes Recht, aber kein unmittelbares Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellen. Die Behörden der dem AAC-AA angeschlossenen Mitgliedstaaten können dann anhand dieser Hinweise im eigenen Zuständigkeitsbereich ermitteln und für Abhilfe sorgen.