Abgeschlossene Projekte

Hygienestatus und Eigenkontrollsysteme von Großküchen

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Wer 2000 bis 3000 Essen pro Tag herstellt, muss besonders sorgfältig auf die Sicherheit seiner Mahlzeiten achten. Das gilt insbesondere dann, wenn empfindliche Verbrauchergruppen beliefert werden. Dazu gehören Kinder unter sechs Jahren genauso wie kranke Menschen oder Personen in Alten- und Pflegeheimen. Das Risiko, durch den Verzehr verdorbener Lebensmittel zu erkranken, ist für diese Personen hoch, weil ihr Immunsystem beeinträchtigt oder noch nicht vollständig ausgebildet ist.

Das LKL BW hat seit 2018 Großküchen kontrolliert, die Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser beliefern. Die Verpflegungsformen reichten von der warmen Abgabe direkt nach dem Kochen über die „Cook & Chill“-Variante bis zum „Essen auf Rädern“ für Senioren.

Das erfreuliche Ergebnis bisher: die allermeisten der kontrollierten Küchen liefern ihren Kunden sichere Produkte. Die Sauberkeit und Hygiene in den Küchen ist sehr gut bis gut. Die Speisen werden ausreichend erhitzt. Die Kühltemperaturen genügen den gesetzlichen Vorgaben. Die Herkunft der eingesetzten Zutaten lässt sich eindeutig nachweisen. Durch Eigenkontrollen und Rückstellproben kann der Koch die gleichbleibende Unbedenklichkeit seiner Mahlzeiten nachweisen.

Die Ergebnisse der Kontrollen sollen in das geplante länderübergreifende Projekt „Großküchen, die länderübergreifend Ware beziehen oder verschicken“ einfließen.

Systeme und Verfahren für Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung in Großbäckereien

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Mäuse, Ratten, Schaben, Käfer und andere Schädlinge finden in Bäckereien ein breites Nahrungsangebot. Sie zwängen sich unter den Türen hindurch oder werden durch Rohstoffe und Verpackungsmaterial eingeschleppt. Dann nisten sie sich in Verkleidungen, nicht genutzten Anlagen/Maschinen und in Spalten/Rissen im Mauerwerk ein. Jede Bäckerei muss Maßnahmen treffen, um das Eindringen von Schädlingen zu verhindern (z. B. Fliegengitter an den Fenstern). Sollten Schädlinge dennoch in die Produktions- und Lagerräume gelangen, müssen sie frühzeitig entdeckt werden, bevor es zu einer unkontrollierten Vermehrung kommt. Der Bäcker stellt dazu Fallen auf, die ihm anzeigen, ob sich Schädlinge im Betrieb befinden. Zeigt das sogenannte Monitoring einen Schädlingsbefall an, müssen Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Viele Betriebe holen sich für das Monitoring und für die Bekämpfung die Unterstützung von gewerblichen Schädlingsbekämpfern. Diese verfügen über die Sachkenntnis, die für den Umgang mit Fallen und Giften erforderlich ist.

Im Rahmen eines landesübergreifenden Projekts überprüfte das LKL BW 2020 in sechs Betrieben, die Systeme und Verfahren, die eingesetzt werden, um Schädlingsbefall zu erkennen und zu bekämpfen. Eine Auswertung des länderübergreifenden Projekts ist bis Mitte 2023 vorgesehen.

 

Überprüfung des Reinigungszustands und der Reinigungsfähigkeit von Brot- und Brötchenanlagen

panthermedia Trautmann

In modernen Bäckereien werden komplexe Maschinen und Anlagen eingesetzt. Um dem Verbraucher sichere und schmackhafte Backwaren zu einem fairen Preis anbieten zu können, müssen die Maschinen vielseitigen Ansprüchen gerecht werden. Die Anlagen müssen schnell arbeiten, den Teig schonend behandeln und leicht zu reinigen sein. Diese Anforderungen stellen die Anlagenkonstrukteure vor hohe Herausforderungen. Der Bäcker muss sich fragen, ob sich die Investition in eine Maschine mit „Hygienic Design“ lohnt, wenn er dadurch Arbeitszeit bei der täglichen Reinigung einsparen kann.

Das LKL BW überprüfte 2020 und 2021 im Rahmen dieses landesübergreifenden Projekts Anlagen, die in den Bäckereien verwendet werden. Erfasst wurden die Hersteller der Maschinen und das Baujahr. Die betriebsinternen Vorgaben zur Reinigung und Wartung wurden mit den Vorgaben der Hersteller verglichen. Anschließend wurde geprüft, ob die Anlagen tatsächlich so gereinigt und gewartet wurden, dass sichere Lebensmittel produziert werden konnten. Mit dem Projekt soll auch erhoben werden, welche Maschinen und Anlagen im Einsatz sind und ob die Konstruktion einen Einfluss auf die Produktsicherheit hat. Eine Auswertung des länderübergreifenden Projekts ist bis Mitte 2023 vorgesehen. 

Rückverfolgbarkeit und Regionale Auslobungen von Lebensmitteln

Abb.2

Das Projekt „Rückverfolgbarkeit und Zuverlässigkeit der Auslobung von Lebensmitteln als regionale Lebensmittel“ war eines der ersten, mit denen der Beirat das LKL BW kurz nach seiner Gründung beauftragte. Im Jahr 2016 wurden 45 Betriebe unterschiedlicher Branchen kontrolliert. Ab dem Jahr 2017 wurde der Schwerpunkt des Projekts auf regional vermarktete Säfte und Schorlen sowie die Verwendung von „regional“ als Verkaufsargument im Einzelhandel gelegt. Von 2017 bis 2018 wurden insgesamt 57 Kontrollen durchgeführt. Bei den Fruchtsaftherstellern wurden vorwiegend Auffälligkeiten in Bezug auf die Plausibilität der Rohstoffherkunft festgestellt. Dies beruhte meist auf Lücken in der Dokumentation, wodurch die regionale Herkunft nicht vollständig nachvollziehbar war.

Bei den Kontrollen im Einzelhandel fiel auf, dass sich die Werbung und Auslobung auf diverse Siegel und Label stützt. Dabei handelte es sich sowohl um offizielle Siegel (z.B. des Landes Baden-Württemberg) als auch um Eigenlogos der Einzelhandelsketten. Die Kriterien zur Vergabe der Eigenlogos sind teilweise nicht eindeutig definiert, sodass für den Verbraucher zum Teil nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine regionale Urproduktion handelt oder lediglich der Hersteller seinen Sitz in der angegebenen Region hat. Die seit dem Jahr 2018 geführten Gespräche mit den Verantwortlichen verschiedener Einzelhandelsketten führten zunächst kaum zu Änderungen der Werbung. In diesen Gesprächen zeigten das LKL BW und das MLR deutliche Mängel in der regionalen Werbung auf und verlangten klare Werbeaussagen mit nachvollziehbarer Dokumentation zur regionalen Werbung.

Im Jahr 2019 beobachtete das LKL BW die regionale Auslobung von Produkten in den wöchentlichen Angebotsprospekten. Diese Beobachtungen zeigten, dass die Werbeaussagen teilweise noch nicht zufriedenstellend klar waren. Bei der im Einzelhandel üblichen Art zu werben, kann der Verbraucher nicht immer feststellen, inwiefern ein Produkt wirklich regional ist. Bei einem Hersteller aus der Region unterstützt der Verbraucher die regionale Wirtschaft und hilft beim Erhalt von Arbeitsplätzen. Bei Rohstoffen aus der Region unterstützt der Verbraucher darüber hinaus die Landwirtschaft, den Erhalt der Kulturlandschaft und den Tierschutz durch kurze Transportwege. Für den Hersteller, der seine Rohstoffe aus der Region verarbeitet, entstehen gegebenenfalls höhere Kosten. Der Verbraucher ist jedoch auch eher bereit, für diese Produkte mehr Geld auszugeben. Durch nicht eindeutige Werbung kann eine Wettbewerbsverzerrung entstehen, die sich für den Hersteller, der Rohstoffe aus der Umgebung verarbeitet, nachteilig auswirken kann.

Das LKL BW beobachtete auch 2020 weiterhin den Markt. Bei Werbung, die geeignet ist, die Verbraucher in die Irre zu führen – also Verstößen nach Artikel 7 der VO (EU) Nr. 1169/2011 – werden weitere behördliche Maßnahmen veranlasst.

 

Rückverfolgbarkeit zum Ursprungsland bzw. Herkunftsort von Fleisch

Abb.3

Im Jahr 2019 wurde das Projekt zur Auslobung des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem Fleisch vom LKL BW aufgenommen. In der Vergangenheit war bei Betriebskontrollen festgestellt worden, dass vereinzelt Geflügel- und Lammfleisch mit falschen Herkunftsangaben in den Verkehr gebracht worden ist. Es wurde vermutet, dass Metzgereien, Gemeinschaftsverpflegungen und Endkunden z.B. auf Wochenmärkten mit falsch etikettierter Ware beliefert werden könnten. Im Rahmen des Projektes wurde geprüft, ob die Herkunftsangaben von Fleischwaren mit der Herkunft des Fleisches übereinstimmten. Ein Schwerpunkt war dabei die Überprüfung der Zwischenhändler, die Ware lose beziehen, diese verpacken, kennzeichnen und schließlich an ihre Kunden abgeben.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 11 Fleisch- und Fleischwarenbetriebe kontrolliert.

Eine Besonderheit bei der Kennzeichnung von Fleischwaren sind die sogenannten Pflichtangaben wie beispielsweise die Herkunft der Tiere (z.B. Deutschland). Diese Angaben werden zunehmend durch freiwillige Angaben, wie regionale Bezüge (z.B. Schwarzwald oder Bodensee), ergänzt.

Die bisherigen Kontrollen zeigten in allen Fällen kleinere oder größere Auffälligkeiten in der Kennzeichnung der Ware oder der Werbung. In vielen Fällen ergeben sich aus den Ergebnissen und Erkenntnissen einer Kontrolle Verknüpfungen zu anderen Betrieben. Oft sind es erst diese weiterführenden Kontrollen, die zu Ermittlungserfolgen führten. Aufwändig wird die Koordinierung, wenn diese anderen Betriebe ihren Sitz in anderen Bundesländern oder gar Staaten haben.

Der Schwerpunkt wurde auch im Jahr 2020 vom LKL BW bearbeitet. Die Kontrollen wurden jedoch überwiegend anlassbezogen, auf Anfrage der zuständigen Behörden durchgeführt. Die zuständigen Behörden können das LKL BW bei Bedarf, z.B. aufgrund zeitaufwendiger Ermittlungen oder weil ein Anfangsverdacht vorliegt, hinzuziehen.

 

Gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln

Pille mit Kräutern

Im Einzelhandel und im Internet werden eine Vielzahl von Produkten unter der Bezeichnung Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Anders als Arzneimittel bedürfen diese Erzeugnisse keiner Zulassung, sie müssen der zuständigen Bundesbehörde jedoch vor dem ersten Inverkehrbringen angezeigt werden, damit die zuständigen Behörden der Länder einen Überblick über die auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel haben und diese gezielt bei den risikoorientieren Kontrollen berücksichtigen können. Von März 2017 bis Dezember 2019 kontrollierte das LKL BW gemeinsam mit den Sachverständigen der CVUAs und der zuständigen Behörde Betriebe, die Nahrungsergänzungsmittel herstellen und vertreiben.

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist hart umkämpft, und die Verbraucher/innen sollen durch Aussagen zu gesundheitsfördernden Effekten zum Kauf animiert werden. Diese sogenannten „Health Claims“ hat die EU in einer Verordnung geregelt, die seit 2007 gültig ist. Das LKL BW und die Sachverständigen der CVUAs prüften, ob die Werbe- und sonstigen Aussagen rechtskonform sind. Hierbei gab es mehrfach Beanstandungen.

Kontrollen zu Nahrungsergänzungsmitteln werden weiterhin bei Bedarf anlassbezogen durchgeführt.

Überprüfung von Importeuren kosmetischer Mittel

Abb.5

Im Rahmen des Projekts „Überprüfung von Importeuren kosmetischer Mittel“ führte das LKL BW sechs Betriebskontrollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch. Bei drei Firmen wurden Produkte aus der Schweiz importiert, bei den drei anderen Firmen erfolgte der Import aus der Türkei, Syrien, Namibia und Simbabwe. Im Rahmen des Projekts sollten Produktinformationsdateien (PID) für ausgewählte Produkte überprüft werden. Im Fokus stand hierbei die Überprüfung der Sicherheitsberichte, einem Kernstück der PID.

Abb.6

Die Mehrzahl der Importeure konnte für die ausgewählten Produkte PID zur Einsicht vorlegen. Eine Firma führte jedoch keine vollständigen PID und konnte die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllen. Die Sicherheitsberichte wurden überwiegend positiv bewertet, in Teilbereichen wurden Aktualisierungen empfohlen. Die Sicherheitsberichte einer Firma entsprachen nicht den rechtlichen Anforderungen, für eine Flüssigseife wurde lediglich ein Sicherheitsdatenblatt vorgelegt.

Die Mitwirkungspflicht und der Umgang mit Kundenreklamationen und Krisenfällen wurden zumeist positiv bewertet. Die Kennzeichnung und Werbeaussagen der kosmetischen Produkte entsprachen größtenteils den rechtlichen Vorgaben. Negativ bewertet wurde auf einem Produkt die Auslobung der Tierversuchsfreiheit, einer Werbung mit Selbstverständlichkeit.

Gute Herstellungspraxis, Produktsicherheit und der Umgang mit Spuren verbotener Stoffe bei kosmetischen Mitteln

Abb.7

Die Sicherheit von kosmetischen Mitteln muss gewährleistet sein, und diese müssen nach guter Herstellungspraxis (GMP) hergestellt werden. Neben vielen anderen Regelungen enthält die EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) eine Liste von Stoffen, die in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein dürfen. Jedoch ist die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen einer verbotenen Substanz erlaubt, wenn diese bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden und das kosmetische Mittel sicher für die menschliche Gesundheit ist. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden führte das LKL BW im Jahr 2018 bis 2020 insgesamt 13 Betriebskontrollen bei Herstellern von kosmetischen Mitteln durch, neun davon begleitet von Sachverständigen des CVUA Karlsruhe.

Die Kontrollen zeigten, dass die Mehrzahl der Hersteller die grundlegenden Anforderungen an die GMP berücksichtigten. Die Umsetzung war jedoch in Teilbereichen nicht ausreichend. Weitere Auffälligkeiten ergaben sich bei Spezifikationen und Prüfungen für Rohstoffe sowie für Zwischen- und Endprodukte, insbesondere im Bereich Mikrobiologie. Die Anforderungen an die Sicherheit der Produkte, Produktunterlagen und Meldepflichten wurden von der Mehrzahl der Betriebe umgesetzt. Drei Firmen konnten jedoch für eine Vielzahl an Produkten keine Sicherheitsberichte gemäß den rechtlichen Vorgaben vorlegen. Der Umgang mit Spuren verbotener Stoffe wurde bei der Mehrzahl der Firmen als nicht ausreichend beurteilt; nur wenige Firmen hatten ein Konzept zum Umgang mit verbotenen Stoffen etabliert.

Die Kontrollen kosmetischer Betriebe wurden 2020 fortgesetzt.

 

Gute Herstellungspraxis und Produktsicherheit bei Baby- und Kinderkosmetik

Abb.8

Im Rahmen des Projekts hat das LKL BW in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden 12 Betriebskontrollen bei Herstellern von Baby-/Kinderkosmetik durchgeführt. Sieben Kontrollen wurden zudem gemeinsam mit den Sachverständigen des CVUA Karlsruhe durchgeführt. Überprüft werden sollten u.a. die Einhaltung der guten Herstellungspraxis (GMP) und der Anforderungen an die Produktsicherheit. Zusammenfassend ließ sich feststellen, dass die grundlegenden Anforderungen zwar von allen Firmen berücksichtigt wurden, die Umsetzung in Teilbereichen jedoch nicht immer ausreichend war. Auffälligkeiten gab es z.B. bei der Lage und Gestaltung der Räumlichkeiten (z.B. Sauberkeit, Instandhaltung, Lagerung Rohstoffe), den Spezifikationen für Rohstoffe und Zwischen-/Endprodukte, Sicherheitsberichten oder Werbeaussagen (z.B. „ohne Konservierungsstoffe“). Das Projekt wurde 2017 abgeschlossen.

 

Eigenkontrollsysteme zu Mineralölbestandteilen (MOSH/MOAH) in Schokolade

Abb.9

In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Schokoladenprodukten Spuren von MOSH/MOAH nachgewiesen. Deswegen führte das LKL BW im Frühjahr 2017 dieses Projekt zusammen mit dem CVUA Stuttgart durch. Im Fokus stand die Überprüfung von Eigenkontrollsystemen zur Vermeidung von MOSH/MOAH in Schokoladenerzeugnissen. Das CVUA Stuttgart stellte einen entsprechenden Fragenkatalog zur Verfügung, der von insgesamt sechs Unternehmen ausgefüllt wurde. Die Auswertung erfolgte durch das LKL BW zusammen mit dem CVUA Stuttgart. Dabei wurde ersichtlich, dass das Problembewusstsein hinsichtlich einer Kontamination mit Mineralölkomponenten bei den Unternehmen unterschiedlich stark ausgeprägt war. Vier Firmen hatten die relevanten Kontaminationsrisiken identifiziert und verfügten über Ablaufpläne und Kontrollprogramme. Zwei Firmen berücksichtigten die MOSH/MOAH-Problematik noch nicht ausreichend in ihren HACCP-Konzepten.

Hygienestatus und Eigenkontrollsysteme von Großbäckereien

Das Projekt wurde bereits im Jahr 2016 weitestgehend abgeschlossen. Seitdem erfolgen Kontrollen innerhalb des Projekts nach Bedarf bzw. mit einem Umfang von drei bis vier Kontrollen im Jahr.

Einige Bäckereien hatten Probleme mit Schädlingen (Käfer, Mäuse) und der allgemeinen Hygiene. Viele Bäckereien hatten kein oder ein fehlerhaftes HACCP-Konzept. Das HACCP-Konzept wird betriebsintern erstellt, um Risiken zu

identifizieren und Gefahren vorzubeugen. Das Projekt wurde 2020 mit den Schwerpunkten

  • Überprüfung der Reinigungsfähigkeit von Maschinen und
  • Anlagen und Überprüfung der Systeme zur Schädlingsbekämpfung