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Abgeschlossene Projekte (2025/2026)

Hier finden Sie weitere Informationen zu abgeschlossenen Projekten des LKL BW.


Lebensmittelsicherheit beim Transport von unverpackten Rohstoffen und Lebensmitteln in Transportbehältern

Jeder kennt sie von der Landstraße und der Autobahn: die silbrig glänzenden Silofahrzeuge mit der Aufschrift „Nur für Lebensmittel“. In ihnen werden Milch, Öl, Mehl, Schokolade und viele andere Lebensmittel vom Erzeuger zum Weiterverarbeiter transportiert. Sind die Lebensmittel in diesen Behältern sicher? Kann es zu einer Kontamination der Lebensmittel bei der Be- und Entladung der Fahrzeuge kommen? Diese Fragen hat das LKL BW in einem länderübergreifenden Projekt zusammen mit den Ländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen beantwortet. Dazu wurden seit 2024 sieben Betriebe durch das LKL BW und die zuständigen Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg kontrolliert.

Bei der Hygiene und der baulichen Eignung des Verladebereichs gab es nur wenige Auffälligkeiten. Auch bei der Hygiene der Fahrzeuge und der Sauberkeit der Armaturen, die für die Verladung benötigt werden, wurden keine Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit festgestellt. Nicht alle Fahrzeuge wurden nach der Beladung so gesichert, dass eine Manipulation des Transportguts ausgeschlossen war. Die betroffenen Lebensmittelunternehmer wurden darauf hingewiesen. Die überprüften Reinigungszertifikate enthielten korrekte Angaben zur Art der Reinigung und zu den Vorladungen. Nur ein Betrieb hatte für die Verladung und den Transport eine Gefahrenanalyse als Bestandteil eines HACCP-Konzepts erstellt.

Das Ziel des Projektes bestand darin, einen bundesweiten Überblick über die hygienischen Standards der Transportverfahren zu erhalten sowie die Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Überwachungsbehörden für diese Thematik zu sensibilisieren.

Audits von Großbetrieben (sog. BG I -Betriebe)- zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement

Jeder Lebensmittelunternehmer ist verantwortlich dafür, dass die Lebensmittel, die er auf den Markt bringt, sicher sind. Um das zu gewährleisten, trifft er eine Auswahl beim Einkauf der Rohstoffe, die er dann so verarbeitet, verpackt und lagert, dass das Endprodukt die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen kann. Gegebenenfalls lässt er die von ihm hergestellten Lebensmittel untersuchen, um auszuschließen, dass sie mikrobiologisch, chemisch oder physikalisch kontaminiert sind.

Und was macht ein Lebensmittelunternehmer, wenn er trotz aller Sorgfalt feststellen muss, dass im Karottensalat Glassplitter und in der Wurst Salmonellen sind? Er

  • nimmt die Ware umgehend von den Einzelhandelsunternehmen, an die er die Waren geliefert hat, (z. B. Supermärkte) zurück,
  • informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Waren gekauft haben, und
  • informiert die zuständige Überwachungsbehörde über den Vorfall und seine ergriffenen Maßnahmen.

Damit die Informationen vollständig sind und schnell alle betroffenen Personen erreichen, richtet der Lebensmittelunternehmer in seinem Betrieb ein System der Rückverfolgbarkeit und des Ereignismanagements ein. Das ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorgeschrieben. Gesetzlich gefordert ist, dass das Unternehmen die Lieferanten der Rohstoffe und die Abnehmer seiner Endprodukte identifizieren kann. Und dass alle Beteiligten in der Lebensmittelkette über den Vorfall informiert werden. Die Ausgestaltung des Systems liegt in der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers und muss für die Art und die Größe seines Betriebs passend sein.

2025 kontrollierte das LKL BW zusammen mit den zuständigen Überwachungsbehörden die Systeme zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement in 22 Betrieben. Die Lebensmittelunternehmer hatten in einem Audit die Gelegenheit, ihre Festlegungen zu erläutern. Diese Angaben und die Wirksamkeit der Systeme wurden zusätzlich durch einen Rückruf-Test überprüft. Kontrolliert wurden Hersteller und Händler von Lebensmitteln. 

Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Betriebe Produkte sicher und schnell identifizieren und zurückverfolgen kann. Auffällig war dennoch, dass vielen Betrieben nicht bewusst war, wann und wie sie die zuständige Überwachungsbehörde über eine Rücknahme oder einen Rückruf informieren müssen. Viele Unternehmen wussten nicht, welche Unterlagen erforderlich sind, damit andere Kreise und Bundesländer, in die die Waren vertrieben wurden, effektiv und schnell informiert werden können. Für einen Großteil der Unternehmen war es schwierig zu beurteilen, wann ein Lebensmittel nicht sicher ist. Da einige Betriebe noch nie Ware zurückrufen mussten, hatten sie keine Festlegungen getroffen, auf welchen Wegen der Verbraucher informiert werden soll. Für den einen Hersteller ist ein Aushang im Supermarkt sinnvoll und für den anderen die Warnung auf seiner Internetseite. Der Lebensmittelunternehmer muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter das System der Rückverfolgbarkeit und des Ereignismanagements kennen. In den Audits wurde aber festgestellt, dass nicht alle Mitarbeiter ausreichend geschult waren, um im Fall einer Krise sicher und schnell handeln zu können.

Das LKL BW führt das Projekt seit 2022 in Baden-Württemberg durch. In den vier Regierungsbezirken wurden insgesamt 78 Unternehmen zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement auditiert.