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Lebensmittelsicherheit



In Baden-Württemberg ist die Lebensmittelüberwachung - wie andere Verwaltungszweige auch - dreistufig aufgebaut:

MLR

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde. Ihm obliegen politische Führungs- und Leitungsaufgaben, die Planung und Koordination auf Landesebene sowie die Festlegung landesweiter Regelungen.

Das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL BW) gehört zum Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Dieses Landesamt ist dem MLR als zuständiges Fachministerium unmittelbar nachgeordnet. Das LKL BW unterstützt die Lebensmittelüberwachung im Rahmen von projekt- und anlassbezogenen Kontrollen

Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Die vier Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind die höheren Lebensmittelüberwachungsbehörden und dem MLR nachgeordnet. Sie führen die Fachaufsicht und koordinieren und bündeln die Arbeit der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk. Am Regierungspräsidium Tübingen gibt es außerdem die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV), welche unter anderem als Kontaktstelle für die Kontrolle des Internethandels in Baden-Württemberg fungiert.

Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden gehören zur Verwaltung der neun Stadt- und 35 Landkreise in Baden-Württemberg. Sie führen Kontrollen vor Ort durch, gehen dazu in die Betriebe und sind zudem für die Entnahme von Überwachungsproben verantwortlich. Unterstützt werden die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs). Die CVUAs in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart führen Untersuchungen der amtlichen Proben sowie die sachverständige Begutachtung durch. Sie erstellen außerdem gemeinsam mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden den Probenplan. Im Bedarfsfall unterstützen sie die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Kontrolltätigkeit oder durch weitergehende Stellungnahmen durch ihre Funktion als wissenschaftliche Sachverständige.