Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Zusammensetzung der Kennnummer
Die Kennnummer besteht aus einer Kennung für die Haltung (I.) und weiteren Elementen für die Haltungseinrichtung (II.).
Zu I.
Das Generieren der Kennnummer für die inländische Haltung muss einer eindeutigen Logik folgen.
Folgender Aufbau ist gemäß Anlage 9 des TierHaltKennzG bereits vorgeschrieben:
Alle Stallhaltungen in BW bekommen somit die Haltungskennung: SWSTADE08
Zu II.
Anhand der Kennzeichnungselemente für die Haltungseinrichtungen können dann die Betriebe und Betriebseinheiten auseinandergehalten werden. Folgende Elemente sind vorgesehen:
a. Einheitliche Identifizierungsnummer für die zuständige Behörde
Da es in BW eine zentrale Behörde zur Vergabe der Kennnummer geben wird, wird hier die 08 für BW verwendet
b. Einheitliche Identifizierungsnummer für den Betrieb
Hier soll auf die letzten 10 Ziffern der Registrierungsnummer der Tierhaltung zurückgegriffen werden.
c. Fortlaufende Identifizierungsnummer für die Haltungseinrichtung
Dies kann eine fortlaufende zweistellige Ziffer sein, die der Landwirt im Rahmen der Meldung selbst vergibt. Für jede Haltungseinrichtung ist eine gesonderte Nummer zu vergeben, damit diese auseinandergehalten werden können.
Somit ergibt sich exemplarisch folgende Kennnummer:
SWSTADE08 08 1234567890 01
(Schweinehaltung im Stall, in BW, Behörde, letzten 10 Ziffern Betriebsnummer 1234567890, Stall 01)