Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Kriterien der verschiedenen Haltungsformen
Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: Stall (STA), Stall+Platz (STP), Frischluftstall (FRI), Auslauf/Weide (AFW) und Bio (BIO).
Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebes die erforderlichen Kriterien der entsprechenden Haltungsform erfüllen.
Für die Haltungsform Stall werden keine Nachweise benötigt.
Für die Haltungsform Bio gilt die Zertifizierung nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848. Für alle anderen Haltungsformen sind Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen erforderlich und zusammen mit dem Antrag einzureichen.
Für die fünf Haltungsformen wird auf die einzelnen Anforderungen verwiesen: