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Kennzeichnung

Mit dem Gesetz wurde eine verpflichtende Kennzeichnung für Lebensmitteln tierischen Ursprungs eingeführt. In einem ersten Schritt wird frisches Schweinefleisch gekennzeichnet. Die ursprüngliche Frist der verpflichtenden Kennzeichnung zum 1. August 2025, wird auf den 1. März 2026 verlängert, um den Akteuren mehr Zeit in der Umsetzung der Kennzeichnung zu gewähren. Unabhängig von der Verschiebung des Stichtags kann die Tierhaltungskennzeichnung aber auch schon früher freiwillig verwendet werden.

Entscheidend für die Informationsweitergabe an den Verbraucher ist, dass die Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions- und Vertriebsstufen sicherstellen, dass die Verbindung zwischen Lebensmittel und Information über die Haltungsform des Tieres/ der Gruppe von Tieren, von dem oder der das Lebensmittel gewonnen wurde, gewährleistet wird.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Kennzeichnung finden Sie in unserem Merkblatt oder beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).