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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Hinweise zum Mitteilungsverfahren



Um eine Kennnummer zu erhalten, bedarf es der fristgerechten Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch die Tierhalter/-innen.
Das Formular zum Antrag finden Sie hier.

Anträge und sämtliche Unterlagen können schriftlich oder elektronisch an folgende Adressen gesendet werden:

per Post
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Ref. 17
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart

per Mail
TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de

Das LGL nimmt die Mitteilungen entgegen und erteilt entsprechend der vorgelegten Angaben und Nachweise nach Eingang der Mitteilung und Prüfung eine individuelle Kennnummer. Die Kennnummer wird vorerst auf dem Postweg versandt. Es wird gegenwärtig mit Hochdruck an einem elektronischen Mitteilungsportal für Tierhalter/-innen zur Arbeitserleichterung gearbeitet.

Die Geschäftsstelle des LKL BW ist telefonischer unter der Telefonnummer 0711 / 95980 - 141 zu erreichen.