Die Anzahl an Warnungen vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (s. www.bvl.bund.de, Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel). Wenn ein Lebensmittelunternehmen, ein Untersuchungslabor oder eine Behörde Kenntnis von einem Lebensmittel hat, welches geeignet ist, die Gesundheit der Verbraucher zu schädigen, ist es die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers, dafür zu sorgen, dass das Lebensmittel den Verbraucher nicht erreicht. Für den Fall, dass es schon an den Verbraucher abgegeben wurde, muss dieser informiert werden. Um zu gewährleisten, dass der Ablauf schnell und sicher funktioniert, muss der Lebensmittelunternehmer Systeme zum Management eines solchen Ereignisses und zur Rückverfolgbarkeit eingerichtet haben. Diese Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers sind in der sogenannten „Basisverordnung zur Lebensmittelhygiene“ aus dem Jahr 2002 festgelegt worden.
Das Regierungspräsidium Freiburg startete 2022 das Projekt „Audits von BG I -Betrieben zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement“. Zur Erarbeitung von Leitfragen und Bewertungsansätzen holte es sich Unterstützung beim Veterinäramt Konstanz und beim LKL BW. Die Überprüfung der Systeme für Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement findet in diesem Projekt mit der Technik des Audits statt. Das LKL BW unterstützt die zuständigen Behörden bei der Durchführung dieser Audits. Ab 2023 wird das Projekt auf weitere Regierungsbezirke ausgeweitet.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Betriebe Produkte sicher und schnell identifizieren und zurückverfolgen kann. Mängel gab es teilweise bei der Rückverfolgung von Kleinkomponenten wie Gewürzen, Salz oder Zusatzstoffen.
Die Systeme der Betriebe zum Ereignismanagement waren unterschiedlich weit entwickelt. Die Mehrheit der Betriebe hatte keine oder wenig Erfahrungen mit Rückrufen. Es fiel ihnen schwer, Abläufe für möglicherweise eintretende Ereignisse festzulegen. Die zuständige Behörde muss laut Gesetz bereits dann informiert werden, wenn das Unternehmen den Verdacht hat, dass ein Lebensmittel gesundheitsschädlich sein könnte. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Behörde ist auch hier von Vorteil für das Unternehmen und die Verbraucher.