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Laufende Projekte

Hier finden Sie weitere Informationen zu laufenden Projekten des LKL BW.


Audits von Großbetrieben (BG I -Betriebe)- zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement

Die Anzahl an Warnungen vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (siehe www.bvl.bund.de, Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel). Wenn ein Lebensmittelunternehmen Kenntnis von einem Lebensmittel hat, welches geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, liegt es in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das Lebensmittel die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erreicht. Für den Fall, dass das Produkt schon an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wurde, müssen diese informiert werden. Um zu gewährleisten, dass der Ablauf schnell und sicher funktioniert, muss das Lebensmittelunternehmen Systeme zum Management eines solchen Ereignisses und zur Rückverfolgbarkeit eingerichtet haben. Diese Verpflichtungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 178/2002 festgelegt worden.

Mit Unterstützung der Regierungspräsidien und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden startete das LKL BW im Mai 2022 das laufende Projekt „Audits von BG I -Betrieben zu Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement“. Die Überprüfung der Systeme für Rückverfolgbarkeit und Ereignismanagement findet in diesem Projekt mit der Technik des Audits statt. Das Auditieren ist eine weitere Methode für die Überwachung von Betrieben und seit Inkrafttreten der VO (EU) 2017/625 verpflichtend.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Betriebe Produkte sicher und schnell identifizieren und zurückverfolgen kann. Mängel gab es teilweise bei der Rückverfolgung von Kleinkomponenten wie Gewürzen, Salz oder Zusatzstoffen.

Die Systeme der Betriebe zum Ereignismanagement waren unterschiedlich weit entwickelt. Die Mehrheit der Betriebe hatte keine oder wenig Erfahrung mit Rückrufen. Es fiel ihnen schwer, Abläufe für möglicherweise eintretende Ereignisse festzulegen. Die zuständige Behörde muss laut Gesetz bereits dann informiert werden, wenn das Unternehmen den Verdacht hat, dass ein Lebensmittel gesundheitsschädlich sein könnte. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Behörde ist auch hier von Vorteil für das Unternehmen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Herkunft und Echtheit von Honig

Honigglas

Honig gehört zu den Lebensmitteln, die in den letzten Jahren immer wieder gefälscht wurden, z.B. durch Vermischen mit industriell hergestellten Zuckersirupen. Auch kann die geografische Herkunft eines Honigs falsch angegeben werden, wodurch eine regionale Herkunft vorgetäuscht werden kann. Die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte dadurch beeinflusst werden.

In 2024 wurden 45 Honige von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden entnommen und vom Zentrallabor für Honig am CVUA Freiburg untersucht.

Die Untersuchungsziele waren die Überprüfung der Honige auf die regionale bzw. nationale Herkunft, auf die trachtspezifische Echtheit sowie auf Nachweis einer Verfälschung. Zudem wurden die allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben der Proben geprüft. Es konnten erfreulicherweise keine Verfälschungen der Honige mit Fremdzuckern festgestellt werden. Im Hinblick auf Irreführende Angaben bezüglich des MHD oder der Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wurden vier der Honige beanstandet.

Zusätzlich führte das LKL BW gemeinsam mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und dem Sachverständigen des CVUA Freiburg lebensmittelrechtliche Kontrollen von fünf Imkereien durch, wovon zwei dieser Imkereien ihren Honig bis nach Saudi-Arabien bzw. nach Japan exportierten. Auffälligkeiten ergaben sich in allen kontrollierten Betrieben in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit, da die Auslieferungen an die Geschäftspartner nicht eindeutig identifiziert werden konnten. Weitere Mängel wurden zum Teil in der Sauberkeit und der Instandhaltung der Betriebsräume festgestellt. Weiterhin trocknete ein Betrieb seinen Honig um den gesetzlich festgelegten Wassergehalt zu erreichen. In einem anderen Betrieb wurde ein sortenreiner Honig mit einer anderen Tracht gemischt um die Viskosität zu erhöhen, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde.

Das Projekt „Herkunft und Echtheit von Honig“ wird im Jahr 2025 fortgesetzt.



Herkunft und Echtheit von Spargel und Erdbeeren

Spargel

Die regionale Herkunft von Lebensmitteln spielt für Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung zunehmend eine wichtige Rolle. Spargel und Erdbeeren als saisonale und hochpreisige Produkte sind Beispiele dafür. Zu Beginn der Erntesaison sind die Preise für regionale Waren aufgrund der noch geringen Erntemengen relativ hoch. Vor allem zu diesem Zeitpunkt wird ein gewisses Betrugspotential darin gesehen, günstigere ausländische Ware als regionale Ware zu verkaufen. Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angaben bezüglich „regional“ beworbener Lebensmittel zu schützen.

Im Jahr 2024 wurden in neun Landkreisen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden Referenzproben bei Erzeugern von Spargel und in zehn Landkreisen bei Erzeugern von Erdbeeren direkt vom Feld erhoben. Zudem erfolgte die Probenahme von Produkten mit regionaler Auslobung an mobilen Verkaufsständen, Märkten oder im Handel durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Proben wurden mittels Stabilisotopenmassenspektrometrie am CVUA Freiburg untersucht. Anhand von insgesamt 21 Referenzproben wurde die ausgelobte Herkunft von insgesamt 45 Spargel- und 41 Erdbeer-Proben beurteilt. Erfreulicherweise waren die Untersuchungsergebnisse der Stabilisotopen-Analysen in allen Fällen unauffällig.

Zusätzlich wurden die Warenströme ausgehend vom Großmarkt zum Handel, sowie vom Marktstand zurück bis zum Erzeuger kreisübergreifend kontrolliert. Dazu wurden die Lieferpapiere im Rahmen der Rückverfolgbarkeit erhoben und zum Erzeuger bzw. bis zum Verkauf an den Endkunden verfolgt und die Kennzeichnung überprüft. Auch dabei haben sich zum Teil anfängliche Verdachtsmomente, der fehlerhaften Kennzeichnung nicht erhärtet. Somit waren auch die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht zu beanstanden.

Das Projekt „Herkunft und Echtheit von Spargel und Erdbeeren“ wird im Jahr 2025 fortgesetzt.



Überprüfung der Rückverfolgbarkeit von Hühnereiern und deren Vermarktung hinsichtlich der Haltungsform und regionaler Bewerbung

Den meisten Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Stempel auf den Eiern nicht unbekannt. Außer dem Herkunftsland, der Kennnummer des Landes, der Betriebsnummer und der Stallnummer verbirgt sich hinter dem Erzeugercode auch die Haltungsform der Legehennen. Die Ziffer 0 steht für Eier aus Biohaltung, die Ziffer 1 für Eier aus Freilandhaltung und die Ziffer 2 für Eier aus Bodenhaltung. Doch trotz dieser Transparenz ist in einem Ei nicht immer drin, was auf das Ei gestempelt wurde. Ein fahrlässiges oder vorsätzliches Vertauschen der Eier beim Erzeuger oder in der Eierpackstelle ist u.a. deshalb möglich, weil der Stempel erst nach maximal zehn Tagen ab Legezeitpunkt auf das Ei aufgedruckt werden muss. Dazwischen werden die ungestempelten Eier gesammelt, gelagert und an Zwischenhändler weiterverkauft. Aufgrund der hohen Preisspanne zwischen den unterschiedlichen Haltungsformen und der gestiegenen Nachfrage nach regional erzeugten Eiern, stellen Eier durch falsch gestempelte Haltungsform und Herkunft oder durch zugekaufte Ware aus dem Ausland ein interessantes Produkt für Lebensmittelbetrug dar.

Aufgrund dessen wurde dieses Projekt des LKL BW im Jahr 2024 unter der Beteiligung der für die Vermarktungsnormen von Eiern zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Regierungspräsidien, des Schwerpunktlabors für Eier und Eiprodukte des CVUA Freiburg und der jeweils örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt- und Landkreise gestartet.

Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Überprüfung der Rückverfolgbarkeit der Eier im Hinblick auf die Haltungsform der Hühner sowie der Herkunft der Eier. Dabei wird ein Augenmerk auf die ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung des Risikos des Vermischens und Vertauschens von Eiern verschiedener Haltungsformen gelegt. Das CVUA Freiburg untersucht die entnommenen Proben von Eiern, Tränkewasser und Futter im Rahmen ihres Programms der „Herkunft und Echtheit“.

Bisher wurden sieben Eiererzeuger und Packstellen in Baden-Württemberg überprüft. Die dabei entnommenen Proben wurden an das Schwerpunktlabor des CVUA Freiburg weitergeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass in drei Proben die Eier weniger Gewicht hatten, als die angegebene Gewichtsklasse vorgibt. In einem Betrieb wurden Eier als Freilandeier verkauft, obwohl die Hühner keinen Auslauf hatten. Bei allen Kontrollen ist aufgefallen, dass die Dokumente die zur Rückverfolgbarkeit dienen, lückenhaft geführt wurden.

Überprüfung von Systemen zur Überwachung der Warenströme von TNP-Entsorgungsunternehmen

Tierische Nebenprodukte (TNP) fallen in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel in Schlachthöfen oder bei der Verarbeitung tierischer Lebensmittel an und werden je nach Kategorie weiteren Verwendungszwecken oder aber der Entsorgung zugeführt. Um diese Warenströme darzustellen, wurden verschiedene TNP-verarbeitende Betriebe in Baden-Württemberg besucht und deren Dokumentation zur Gewährleistung der Produktrückverfolgbarkeit überprüft.

Die Dokumentationen dieser Betriebe waren trotz unterschiedlicher Systeme allesamt schlüssig und lieferten die benötigten Informationen in angemessener Zeit. TNP-Material und lebensmitteltaugliche Ware waren stets klar getrennt und der Umgang mit dem Material war stets einwandfrei.

Die durchgeführten Kontrollen zeigen, dass die Betriebe in Baden-Württemberg oft eng zusammenarbeiten und somit ein großer Teil des anfallenden TNP-Materials im eigenen Bundesland weiter verwertet oder entsorgt wird.

 

Öl in einem Glasbehältnis

Überprüfung von Hygienestatus und Eigenkontrollkonzepten von Ölmühlen

Produzenten von (Speise-)Ölen standen in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik, gefälschte oder falsch deklarierte Öle in den Verkehr zu bringen. Ebenso werden in Extraktionsschroten, welche Nebenprodukte der Ölproduktion sind und als Futtermittel abgegeben werden, häufig mikrobielle Belastungen festgestellt.

Diverse Meldungen im europäischen Warn- und Kooperationsnetzwerk (ACN) dokumentieren diese Auffälligkeiten. Ein Schwerpunkt der Kontrollen im Rahmen dieses Projektes wird auf der Überprüfung hinsichtlich der Maßnahmen zur Vermeidung der unzulässigen Vermischung von verschiedenen Ölsorten sowie der Eigenkontrollkonzepte der Betriebe liegen.

Zur Überprüfung im Rahmen des Projektes eignen sich Betriebe unterschiedlicher Größe, welche Öle als Lebensmittel und/oder Futtermittel in den Verkehr bringen, sowie auch Nebenprodukte als Futtermittel vertreiben. Das Projekt dient daher auch zur Vernetzung der Fachbereiche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.

Öl bei der Abfüllung

Besonders Betriebe mit einem großen Produktportfolio werden hinsichtlich der Vermischung von verschiedenen Ölsorten und -qualitäten einbezogen.

Bei einem Teil der Betriebe, bei denen es sinnvoll erscheint, z.B. falls es bereits Auffälligkeiten in der Vergangenheit gab, wird eine Rückverfolgbarkeitsüberprüfung mit Mengenabgleich durchgeführt, bei der auch die Kennzeichnung und Auslobung geprüft werden soll.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation beim LKL BW ruht das Projekt zurzeit.