Zum Inhalt springen

Abgeschlossene Projekte

Hier finden Sie weitere Informationen zu abgeschlossenen Projekten des LKL BW.


Überprüfung von Kleinbetrieben, die kosmetische Mittel herstellen

Abbildung von Kosmetik in Flaschen, Tigel, Tuben

Projektkontrollen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Anforderungen an die gute Herstellungspraxis und Produktsicherheit von Kosmetikherstellern nicht immer ausreichend erfüllt werden.

Die bundesweite Projektgruppe zur Vernetzung der Kontrolleinheiten der Länder hat ein länderübergreifendes Projekt unter Federführung von Baden-Württemberg initiiert. In der zweiten Jahreshälfte 2021 begannen Kontrollen, die nach einem gemeinsamen Konzept für Kontrollen bei Herstellern kosmetischer Mittel durchgeführt wurden. Im Fokus standen Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Mit diesem Projekt sollte ein bundesweiter Überblick erhalten werden, inwieweit die Anforderungen an die gute Herstellungspraxis und die Produktsicherheit von Kleinbetrieben eingehalten werden.

Zwei Drittel der kontrollierten Betriebe berücksichtigten die grundlegenden Anforderungen an die gute Herstellungspraxis (GMP). Schwachstellen gab es in den Bereichen der Rohstofflagerung, der Prüfung/Freigabe der Endprodukte, der Wiegesysteme, der Hygienevorgaben und der Dokumentation.

Die Prüfung der Produktinformationsdatei fiel schlechter aus. Bei einem Drittel der Betriebe waren nicht für alle Produkte Sicherheitsberichte vorhanden. Auffälligkeiten bei der Prüfung der Sicherheitsberichte ergaben sich u.a. bei der Bewertung von Verunreinigungen, Spuren verbotener Stoffe und Verpackungsmaterialien.

Die Kennzeichnung wurde überwiegend positiv bewertet. Auffälligkeiten ergaben sich insbesondere bei den Werbeaussagen, die bei der Hälfte der Betriebe nicht eindeutig belegt werden konnten.

Das Projekt wurde im Jahr 2023 abgeschlossen. Das LKL hat den Projektbericht erstellt und diesen im Rahmen der letzten Sitzung der Projektgruppe zur Vernetzung der Kontrolleinheiten der Länder vorgestellt.

Überprüfung von Molkereien, die tierische Nebenprodukte als Futtermittel abgeben

Milchflaschen in der Produktion

In milchverarbeitenden Betrieben fallen bei der Herstellung von Lebensmitteln tierische Nebenprodukte an, die als Futtermittel verwendet werden können. Um was für eine Art von Produkt es sich handelt (Lebensmittel - tierisches Nebenprodukt (TNP) - Futtermittel), ist dabei entscheidend für die Zuständigkeit der jeweiligen Überwachungsbehörde.

Im Jahr 2023 wurden zwei milchverarbeitende Betriebe durch das LKL BW gemeinsam mit der jeweils zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörde überprüft. In einem Betrieb wurde Molke aus der Käseherstellung zu Molkeeiweiß- und Laktosepulver verarbeitet. Das bei der Produktion anfallende Molkenpermeat wurde in flüssiger Form an regionale Landwirte zur Verfütterung abgegeben. Bei dem zweiten Betrieb handelte es sich um eine Molkerei, die sowohl Sauermolke aus der Quarkherstellung als auch verschiedene sprühgetrocknete Milchpulver als Futtermittel abgibt. In beiden Betrieben war durch klar definierte Punkte, an denen eine Umwidmung der Erzeugnisse stattgefunden hat, eindeutig erkennbar, um welche Art von Produkt es sich handelt. Auch sonst konnten keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt werden. Die überprüften Rückverfolgbarkeitssysteme lieferten schnell und gut nachvollziehbar die gewünschten Daten zu zufällig ausgewählten Produkten.

Überprüfung von Systemen zur Überwachung der Warenströme von TNP-Entsorgungsunternehmen

Tierische Nebenprodukte (TNP) fallen in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel in Schlachthöfen oder bei der Verarbeitung tierischer Lebensmittel an und werden je nach Kategorie weiteren Verwendungszwecken oder aber der Entsorgung zugeführt. Um diese Warenströme darzustellen, wurden verschiedene TNP-verarbeitende Betriebe in Baden-Württemberg besucht und deren Dokumentation zur Gewährleistung der Produktrückverfolgbarkeit überprüft.

Die Dokumentationen dieser Betriebe waren trotz unterschiedlicher Systeme allesamt schlüssig und lieferten die benötigten Informationen in angemessener Zeit. TNP-Material und lebensmitteltaugliche Ware waren stets klar getrennt und der Umgang mit dem Material war stets einwandfrei.

Die durchgeführten Kontrollen zeigen, dass die Betriebe in Baden-Württemberg oft eng zusammenarbeiten und somit ein großer Teil des anfallenden TNP-Materials im eigenen Bundesland weiter verwertet oder entsorgt wird.

Sonderkontrollprogramm Listerien

Abbildung von Krankheitserregern in bzw. aus einer Dose

Es brauchte nicht erst die Schließung eines Fleischwarenbetriebs in Hessen und drei Tote, um die Lebensmittelbranche für das Thema Listerien in Lebensmitteln zu sensibilisieren. Seit ihrem Inkrafttreten 2005 schreibt die EU-Verordnung Nummer 2073 vor, dass gefährdete Produkte insbesondere auf das Vorkommen von Listeria monocytogenes untersucht werden müssen.

Seit 2019 kontrolliert das LKL BW gemeinsam mit den zuständigen Behörden Betriebe, die verzehrfertige Produkte herstellen. Dies sind zum Beispiel Wurst, Räucherfisch, Salatmischungen und Feinkostprodukte. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die baulichen Voraussetzungen, der Herstellungsprozess und die Zusammensetzung des Lebensmittels eine Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen.

Die Hälfte der überprüften Betriebe erfüllte die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 2073/2005 nicht vollständig. Nachgebessert werden musste bei der Einstufung der Produkte in solche, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen oder nicht, und bei der Art und Häufigkeit, wie die Proben genommen wurden.

Die meisten Betriebe waren über die Unterstützung der Behörden bei der Bewältigung dieses schwierigen Themas erfreut. Für die Zukunft wurde die Weiterführung des Kontrollprogramms Listerien im Rahmen von Anlasskontrollen beschlossen.

Projekt Unverpackt-Läden

Abfüllanlagen zur Selbstbedienung

Unverpackt-Läden werden immer populärer. Insbesondere durch die Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz und dem daraus resultierenden Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, möglichst verpackungsfrei einzukaufen, steigt die Nachfrage an unverpackten Produkten und damit nach Unverpackt-Läden. Zum Zeitpunkt des Projektstarts in 2022 waren beim Branchenverband Unverpackt e.V. 380 Unverpackt-Läden in Deutschland gelistet, 266 weitere waren in Planung.

In Unverpackt-Läden können neben verschiedenen Arten von Lebensmitteln auch kosmetische Mittel erworben werden. Die Produkte werden unverpackt oder in Mehrwegverpackungen angeboten. Die Organisation der Abgabe in Unverpackt-Läden kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Produkte können durch Selbstbedienung entnommen werden oder eine Bedienung durch das Personal im Handel ist möglich.

Um die Einhaltung der Produktsicherheit zu gewährleisten, sind fundierte Hygienekonzepte erforderlich. Neben der Frage der Einhaltung der Hygienevorgaben ergeben sich in Unverpackt-Läden weitere Fragestellungen in Bezug auf Lagerung, Eigenkontrollsysteme, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Kosmetika.

Bei kosmetischen Mitteln ergibt sich die Fragestellung, ob der Händler als verantwortliche Person fungiert, oder ob der Hersteller als verantwortliche Person auftritt. Je nach Konstellation ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten, die überprüft werden können.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt sieben Unverpackt-Läden in Baden-Württemberg überprüft. Auffälligkeiten ergaben sich im Bereich Kennzeichnung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln, der guten Hygienepraxis im Bereich Lebensmittel und der guten Herstellungspraxis im Bereich kosmetische Mittel.

Aus den Erkenntnissen der Kontrollen erfolgte 2023 die Erstellung einer Kontrollhilfe mit Spezialthemen für die Überwachung von Unverpackt-Läden.

Projekt Lebensmittelautomaten

Hand vor Automat

Das Angebot an Lebensmittelautomaten wächst bereits seit einigen Jahren kontinuierlich und hat durch die Corona-Pandemie noch mehr an Bedeutung gewonnen. Neben den klassischen Snack- oder Getränkeautomaten gibt es auch neue Modelle, wie beispielsweise Pizza-Automaten, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher 24 Stunden am Tag zwischen verschiedenen Pizzen auswählen und diese als fertig gebackenes Produkt erhalten können. Einige Unternehmen bieten auch Automaten mit frischen Salaten, belegten Brötchen oder Convenience-Produkten zum selbst Aufwärmen an. Des Weiteren bieten viele Direktvermarkter und Metzgereien ihre Produkte zwischenzeitlich in Automaten an.

Neben der Frage einer korrekten Kennzeichnung stellen sich bei diesen Vertriebs- bzw. Abgabeformen zahlreiche weitere Fragen, angefangen von der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit über Temperaturanforderungen bis hin zu Eigenkontrollanforderungen und HACCP.

Das Projekt startete Anfang 2021 mit einer landesweiten Abfrage an den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden. Insgesamt wurden dem LKL BW so 732 Lebensmittelautomaten gemeldet. Die meisten Automaten werden von Direktvermarktern und Metzgereien betrieben.

In den Jahren 2021 und 2022 führte das LKL BW gemeinsam mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt elf Kontrollen in diesem Projekt durch. Dabei wurde die Vielfalt der Automaten berücksichtigt. Insgesamt zeigten sich bei den Kontrollen hauptsächlich Auffälligkeiten im Bereich der HACCP-Systeme und der Kennzeichnung. Unter anderem waren Auslobungen zur Regionalität der Produkte nicht immer zutreffend. Bei der Temperaturüberwachung gab es keine Beanstandungen.

Inzwischen wurde zu dem Projekt in Abstimmung mit dem MLR ein Merkblatt erarbeitet, das betroffenen Unternehmern, aber auch der Lebensmittelüberwachung im Sinne der Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns hilfreich sein soll.

Hygienestatus und Sicherungssysteme in Brauereien

Brauerei

Wer eine Brauerei von innen gesehen hat, erinnert sich an glänzende Bottiche aus Edelstahl oder Kupfer und an Rohrleitungen, die den ganzen Betrieb durchziehen. Den Gerstensaft oder das Bier sieht man in einer Brauerei selten. Trotzdem ist die Einhaltung von Hygiene auch hier von großer Bedeutung. Es wird leicht übersehen, dass die klassischen Bierzutaten, Hopfen, Gerste und das daraus hergestellte Malz eine attraktive Futterquelle für Nagetiere und andere Schädlinge darstellen. Deshalb müssen die Brauereien, genauso wie die Bäckereien, Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Schädlinge in den Betrieb eindringen und sich dort vermehren.

Ist das Bier ausgereift, wird es in Flaschen oder Fässer gefüllt. Flaschen und Fässer sind häufig Mehrweg-Gebinde, die in der Brauerei sorgsam gereinigt werden müssen, bevor sie neu befüllt werden können. Die Reinigung muss gewährleisten, dass Bierreste, andere Flüssigkeiten, Fremdkörper und Reinigungsmittelreste vollständig aus den Flaschen entfernt werden, bevor neues Bier eingefüllt wird. Dieser Vorgang ist weitestgehend automatisiert und muss gerade darum von der Brauerei sorgfältig überwacht werden.

Zusammen mit den zuständigen Behörden kontrollierte das LKL BW sieben Brauereien mit einem Ausstoß bis 400.000 hl/Jahr. Die Betriebe stellten neben Bier auch alkoholfreies Bier, alkoholfreie Getränke und Biermischgetränke her. Die Ergebnisse der Kontrollen waren größtenteils zufriedenstellend. In wenigen Betrieben gab es Schimmelbildung oder ein Abblättern des Putzes in den Lagerkellern. Die gefliesten Böden wiesen mehrfach Schäden auf. In einem Betrieb wurde der Käferbefall im Malzboden bemängelt. Zwei Betriebe hatten Mängel bei der Überprüfung der Sauberkeit und Unversehrtheit der Glasflaschen. 

Das Brauerei-Projekt wurde gemeinsam mit anderen Bundesländern durchgeführt und mit einem gemeinsamen Abschlussbericht Mitte 2023 abgeschlossen.

Hygiene in Autobahnraststätten

Aufnahme von Autobahn in Landschaft

Vor den Sommerferien 2022 wurden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Stadt- und Landkreise alle 43 aktuell geöffneten Autobahnraststätten in Baden-Württemberg hinsichtlich der Lebensmittelhygiene überprüft.

Das LKL BW koordinierte das Projekt und erstellte in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die 44 Kontrollpunkte, die zunächst in sechs gemeinsamen Kontrollen erprobt wurden.

Erfreulicherweise wurden die Anforderungen der Behörden von den allermeisten Raststätten erfüllt, gingen teilweise sogar darüber hinaus. Zum Beispiel wurden die Kriterien bei der Sauberkeit und dem Umgang mit der bereitgestellten Arbeitskleidung oder bei der Überwachung des Mindesthaltbarkeitsdatums übertroffen. Die wenigen gravierenden Mängel, die festgestellt werden konnten, hingen nicht selten mit den baulichen Gegebenheiten der teils in die Jahre gekommenen Rastanlagen zusammen. Die Einhaltung der vorgegebenen Erhitzungs- und Kühltemperaturen für die angebotenen Speisen wurde bei den allermeisten Betreibern gut umgesetzt, in Einzelfällen muss nachgebessert werden. 

Zu dem Kontrollprogramm wurde eine Pressemitteilung des MLR veröffentlicht.

Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei Lebensmitteln tierischer Herkunft

Abbildung einer Kuh mit DNA-Icon

Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ sind bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebt und häufig im Einzelhandel zu finden. Wenn solche Lebensmittel gekauft werden, wird sich darauf verlassen, dass im Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten sind und die Herstellung ohne solche stattgefunden hat. Diese Kennzeichnung von Erzeugnissen erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Inverkehrbringer.

Gesetzlich sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (§ 3, Buchst. a und b) geregelt.

Möchte ein Lebensmittelunternehmen Produkte wie z. B. Fleisch, Eier, Milch oder verarbeitete Erzeugnisse daraus (z. B. Joghurt, Nudeln) mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ versehen, muss er gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Kennzeichnung eingehalten werden. So dürfen bei tierischen Produkten innerhalb festgelegter Zeiträume keine gentechnisch veränderten Futtermittel verfüttert worden sein (§ 3a Abs. 4 Satz 2 EGGenTDurchfG). Je nach Tierart variiert die vorgeschriebene Zeit. In dieser Rechtsgrundlage ist ebenfalls die Dokumentation zur Einhaltung der Bestimmungen festgelegt (§ 3b EGGenTDurchfG). Für die Überwachung der Einhaltung der Kennzeichnung „ohne Gentechnik" sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig. Kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik" nicht belegt werden, könnte es sich um Irreführung und Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln.

Die ersten Ergebnisse dieses Projektes sind bisher durchweg positiv. Es wurden fünf Betriebe kontrolliert, davon ein Nudelhersteller, zwei Molkereien und zwei Legehennenbetriebe mit Eierpackstelle. Die Dokumente zur Rückverfolgung und zur Auslobung „ohne Gentechnik“ konnten ausnahmslos und in angemessenem Zeitrahmen bereitgestellt werden. Allerdings wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass ein Betrieb zugekaufte Eier unter seinem Namen in den Verkehr gebracht hat, was als Täuschung zu bewerten ist. Im Rahmen dieses Projektes sollen zukünftig Kontrollen nur noch im Bedarfsfall durchgeführt werden.