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Mehr zu Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit

Wie funktioniert die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg? Wer hat welche Aufgabe beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher?


Die Lebensmittelüberwachung überprüft nicht nur die Sicherheit und Rechtskonformität von Lebensmitteln im eigentlichen Sinn. Zu ihrem Aufgabenbereicht gehört auch die Überwachung von Bedarfsgegenständen und Kosmetika. Gemeinsam mit der Futtermittelüberwachung sichert sie den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Baden-Württemberg ist die Lebensmittelüberwachung - wie andere Verwaltungszweige auch - dreistufig aufgebaut:

Abb. 1

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist die oberste Lebensmittelüberwachungs-behörde. Ihm obliegen politische Führungs- und Leitungsaufgaben, die Planung und Koordination auf Landesebene sowie die Festlegung landesweiter Regelungen. Auf der Homepage des MLR sind auch aktuelle Lebensmittel- und Produktwarnungen zu finden. Hier können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über unsichere Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel informieren, sofern diese in Baden-Württemberg auf dem Markt waren.

Das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL BW) gehört zum Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Dieses Landesamt ist dem MLR als dem zuständigen Fachministerium unmittelbar nachgeordnet. Das MLR hat dadurch direkten Einfluss auf die Arbeit des LKL BW.

Die vier Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind die höheren Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sie koordinieren und bündeln die Lebensmittelüberwachung in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk. Am Regierungspräsidium Tübingen gibt es zudem die Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES). Sie ist das Kompetenzzentrum in Baden-Württemberg für die Intensivierung und Koordinierung der staatlichen Überwachung der gesamten Lebensmittelkette. Die SES hat zudem die Funktion der Kontaktstelle für die Kontrolle des Internethandels.

Abb. 2
Abb. 3

Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden gehören zur Verwaltung der 9 Stadt- und 35 Landkreise in Baden-Württemberg. Sie führen Kontrollen vor Ort durch, gehen dazu in die Betriebe und nehmen dort auch Proben. Unterstützt werden die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden von den Chemischen und Veterinär-untersuchungsämtern (CVUAs). In Baden-Württemberg gibt es vier dieser CVUAs - je Regierungsbezirk eines. Sie erarbeiten zusammen mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden die Probenplanung und führen Untersuchungen sowie die sachverständige Begutachtung durch. Dazu kommt auch eine personelle Unterstützung der Kontrolltätigkeit der unteren Lebensmittel-überwachungsbehörden in der Funktion als Sachverständige.

Anders als die Lebensmittelüberwachung ist die Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg zweistufig aufgebaut:

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist auch hier die oberste Überwachungsbehörde und übernimmt die politischen Führungs- und Leitungsaufgaben, die Planung und Koordination auf Landesebene sowie die Festlegung landesweiter Regelungen.

Für die Überwachung der Futtermittelbetriebe sind die vier Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen zuständig. Sie kontrollieren die Betriebe vor Ort und nehmen dort Proben für die amtliche Untersuchung. Weiterhin nehmen die Regierungspräsidien auch hier eine Koordinierungs- und Bündelungsfunktion für ihren jeweiligen Regierungsbezirk wahr.

Die Prüfung und Analyse der Proben erfolgt im Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe und an den CVUAs Freiburg und Karlsruhe.

Bildrechte:
Abb. 1: MLR; Abb. 2: Susanne Eißler Fotografie, Igepa Industrie- und Gewerbepark Buträger GmbH & Co; Abb. 3: Regierungspräsidien Baden-Württemberg