Um ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten, nutzen die Marktüberwachungsbehörden zwei zentrale digitale Systeme. Diese ermöglichen es, gefährliche Non-Food-Produkte (beispielsweise Kosmetika, Tabak, Bedarfsgegenstände und Tätowiermittel) schnell zu identifizieren und Informationen auszutauschen:
Das Schnellwarnsystem Safety Gate (ehemals RAPEX) dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen Echtzeit-Informationsaustausch über Non-Food-Produkte, die ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellen. Ursprünglich war das Netzwerk ausschließlich für Behörden vorgesehen, mittlerweile steht es jedoch auch Verbrauchern zur Verfügung. Alle aktuellen Warnungen können über eine öffentlich zugängliche Online-Plattform eingesehen werden.
Das ICSMS (eng.: Information and Communication System for Market Surveillance) ist ein Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung im Bereich Non-Food-Produkte sowie für den gegenseitigen Austausch von Produktinformationen, Prüfergebnissen und Hinweisen von/auf gefährlichen oder gefälschten Produkten. Auch die Übermittlung von Amtshilfeverfahren, z. B. bei der Überwachung von kosmetischen Mitteln oder Tabakerzeugnissen, kann über das ICSMS erfolgen.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Kontaktstelle für Safety Gate und ICSMS zuständig. Sie hat somit die Funktion eines Bindeglieds zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden Deutschlands auf der einen und der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert als eine Art Knotenpunkt, der Meldungen zu Verbraucherprodukten, die dem LFGB oder dem TabakerzG unterliegen, aus den Ländern bündelt und an die BAuA weiterleitet bzw. Fragen an die jeweiligen Kontaktstellen der Länder weiterleitet, in Baden-Württemberg das LKL BW. Analog zur Vorgehensweise beim RASFF und AAC werden auch hier die Sachverhalte vom LKL BW fachlich bewertet und zur operativen Umsetzung im Downstream über die Regierungspräsidien an die zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen weitergeleitet.